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IM-MV: Christian Pegel zu Lagebericht Extremismus in Sicherheitsbehörden: "Polizei M-V hat gelernt und konsequent gehandelt"

Schwerin (ots)

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel begrüßt ausdrücklich den Lagebericht 2021 "Rechtsextremisten, ,Reichsbürger' und ,Selbstverwalter' in Sicherheitsbehörden" des Bundesamts für Verfassungsschutz, den Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute in Berlin vorgestellt hat.

"Die Aufdeckung und Analyse von Missständen ist grund-legende Voraussetzung für ihre Beseitigung. Mit dieser Fortentwicklung des ersten Berichts von 2020 kommen Bund und Länder dem Beschluss der Innenminister von Dezember 2020 nach, regelmäßig den Stand extremistischer Bestrebungen bei den Sicherheitsbehörden zu er-heben. Auch das Landesamt für Verfassungsschutz M-V hat seine Erkenntnisse zugeliefert. Der Bericht macht somit auch transparent, wie es um Extremismus bei den Sicherheitsbehörden in unserem Bundesland steht", schätzt Christian Pegel den Bericht ein - auch wenn die Erkenntnisse nicht immer erfreulich sind.

"Aufgedeckte Fälle sprechen für gründliche Ermittlung"

So ist die Zahl der 26 Extremismusverdächtigen in M-V gemessen an der Zahl der knapp 6.000 Mitarbeiter mit 0,44 Prozent die höchste im Bundesländervergleich, gefolgt von Hessen mit 0,42 und Nordrhein-Westfalen mit 0,39 Prozent. Auch nach Abzug von neun Prüffällen, in denen die Prüfung durch den Verfassungsschutz keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergab, hat M-V mit 17 Fällen, in den sich der Verdacht bestätigte, gemessen am Personalbestand den größten Anteil (0,29 Prozent).

"Diese Zahlen zeigen vor allem, dass die Sicherheitsbehörden bei uns im Land intensiv an der Aufdeckung dieser Missstände gearbeitet haben. So hat beispielsweise die Polizei nach Auftauchen der ersten Hinweise auf das ,Nordkreuz'-Netzwerk gründlich und umfassend ermittelt und allein in diesem Zusammenhang 18 Fälle aufgedeckt", so Christian Pegel.

Konsequenzen für acht Polizisten - weitere folgen

Von den daraufhin eingeleiteten Verfahren endeten acht mit disziplinar- bzw. arbeitsrechtlichen Maßnahmen: "Drei Polizisten wurden aus dem Beamtenverhältnis entlassen oder entfernt, einer abgemahnt", so Christian Pegel. Jedoch seien die rechtlichen Hürden, einen Mitarbeiter aus dem Landesdienst zu entfernen, sehr hoch. Jeder Fall werde deshalb akribisch aufgearbeitet. "Dies bietet die Grundlage für eine sachgerechte Bewertung durch die Gerichte, gegebenenfalls auf die höchstmögliche Strafe zu erkennen, nämlich die Entfernung aus dem Dienst."

Seit Anfang dieses Jahres habe das Verwaltungsgericht Greifswald in erster Instanz drei weiteren Disziplinarklagen gegen Polizeivollzugsbeamte auf eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis stattgegeben. "Die Verfahren, bei denen es insbesondere um die Verletzung der politischen Treuepflicht ging, sind jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. In einem weiteren Fall wurde eine Zurückstufung in ein niedrigeres Amt und in einem weiteren eine Kürzung der Dienstbezüge ausgesprochen", berichtet Pegel von der Weiterführung der Arbeit über den Berichtszeitraum des Lageberichts von Juli 2018 bis Juni 2021 hinaus und fügt hinzu: "Wir haben als Land gelernt und werden auch weiter konsequent beobachten, ob sich künftig erneut Hinweise für Mitarbeiter in Polizei, Verwaltung oder anderen Bereichen ergeben, dass diese beispielsweise an Netzwerken oder Chatgruppen teilnehmen, die Anlass zu dienst- oder gar strafrechtlichen Maßnahmen geben."

Umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt

Innenminister Pegel hebt die Vielzahl an Konsequenzen, die in M-V aus den bekannt gewordenen Fällen gezogen wurden, besonders hervor: "So schreibt das Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern seit 1. Juni 2021 eine Zuverlässigkeitsüberprüfung vor: Vor einer Verbeamtung wird bei Verfassungsschutz und Landeskriminalamt nach Erkenntnissen gefragt, die Zweifel begründen können, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Liegen während eines bestehenden Beamtenverhältnisses Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue vor, wird grundsätzlich ein Disziplinarverfahren nach dem Landesdisziplinargesetz eingeleitet", so der Innenminister.

Des Weiteren wurde als Folge des "Nordkreuz"-Skandals zum 1. Januar 2021 das Dezernat "Interne Ermittlungen" im Landeskriminalamt eingerichtet: "Dieses ist speziell für interne Ermittlungen und Amtsdelikte zuständig. Mit seiner Schaffung wurden Ermittlungskompetenzen und Personalressourcen für dieses Themenfeld gebündelt mit dem Ziel einer effizienteren und effektiveren Strafverfolgung", sagt Christian Pegel.

Seit April 2021 können sich Beschäftigte der Polizei explizit mit Beschwerden zum Verhalten einzelner Polizeibeschäftigter oder Fehlentwicklungen in der Polizei an den Bürgerbeauftragten des Landes als Beauftragten für die Landespolizei wenden, auch anonym und ohne Einhaltung des Dienstwegs. Dieser wird dann entweder selbst tätig oder leitet die Eingabe an die zuständige Stelle weiter.

Auch Ausbildung und Studium in M-V würden im Zuge festgestellter Radikalisierungstendenzen immer wieder angepasst: "Sie beginnen zum Beispiel mit einem Projekt ,Tag der Demokratie', mit dem die angehenden Polizisten für Demokratie und Menschenrechte sensibilisiert werden. Im Pflichtfach Politik wird ihnen Wissen zum Extremismus vermittelt. Hinzu kommen die Wahlpflichtmodule ,Politisch und religiös begründeter Extremismus' sowie ,Interkulturelle Kommunikation' und verschiedene Fortbildungsangebote zur Stärkung des Demokratieverständnisses an unserer Polizei- und Verwaltungsfachhochschule in Güstrow", zählt Pegel auf.

Weiterhin beteilige sich M-V an der von der Innenministerkonferenz beschlossenen Studie "Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten", in der das Thema Werteorientierung eine zentrale Rolle spielt.

"Wer nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, hat in unseren Sicherheitsbehörden nichts zu suchen. Verletzungen der politischen Treupflicht oder andere Dienstvergehen im Zusammenhang mit extremistischen Handlungen werden neben einer möglichen strafrechtlichen Relevanz grundsätzlich in einem Disziplinarverfahren beziehungsweise arbeitsrechtlichen Verfahren überprüft und geahndet", stellt Christian Pegel deutlich klar.

Noch wichtiger sei, dass sich solche Einstellungen und Verhaltensweisen gar nicht erst etablieren. Hier kommt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister zu dem Schluss: "Die Vielzahl von Maßnahmen, die unsere Sicherheitsbehörden nach den Vorfällen der vergangenen Jahre ergriffen haben, tragen bereits Früchte." Ihm sei aber wichtig, sehr klar festzustellen, "dass die ganz große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen in Landespolizei und Landesverwaltungen mit tiefer Überzeugung jeden Tag unsere Freiheit, unser Recht und unsere Demokratie verteidigt und selbst das größte Interesse an der Ermittlung und Beseitigung von Beamten hat, die nicht für Demokratie und Rechtsstaat einstehen".

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385/5882003
E-Mail: presse@im.mv-regierung.de
https://www.regierung-mv.de

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