POL-PPWP: Internetbetrug: Wenn bezahlte Ware nicht geliefert wird
Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg (ots)
Internetbetrug hat Konjunktur - diese Erfahrung musste ein 34-Jähriger aus der Verbandsgemeinde machen. Der Mann bestellte bereits im Dezember vergangenen Jahres über eine Onlineverkaufsplattform zwei Funktaster. Den Kaufbetrag, 45 Euro, überwies er an den vermeintlichen Verkäufer. Nachdem der 34-Jährige die Schalter bis heute nicht erhalten hat, erstattete er am Mittwoch Strafanzeige. Jetzt ermittelt die Polizei.
Unsere Tipps, wie Sie sich beim Online-Shopping besser vor Kriminellen schützen können:
Schnäppchen im Internet sind verlockend, doch manches Angebot ist zu gut, um wahr zu sein. Deswegen sollten Käufer bei allzu großzügigen Angeboten ein gesundes Misstrauen an den Tag legen. Informieren Sie sich als Privatperson so gut es geht über Ihre Geschäftspartner. Prüfen Sie insbesondere solche Angebote genau, bei denen Sie in finanzielle Vorleistung treten müssen. Häufig wird die Zahlung per Vorkasse oder mit Kreditkarte verlangt. Vermeiden Sie solche Zahlungen bei Ihnen unbekannten Shops und bevorzugen Sie Plattformen, auf denen Sie per Rechnung, Überweisung oder Bankeinzug bezahlen können. Bei Internet-Auktionen sollten Sie zumindest bei größeren Summen einen vertrauenswürdigen Treuhandservice und keinesfalls einen Bargeld-Transferservice nutzen. Nutzen Sie in jedem Fall die Möglichkeiten sicherer Zahlungs- und Kommunikationssysteme. Weitere Tipps und Informationen zum sicheren Onlinehandel finden Sie unter www.polizei-beratung.de |erf
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