All Releases
Follow
Subscribe to Polizeidirektion Landau

Polizeidirektion Landau

POL-PDLD: Landau - Wechselbetrüger unterwegs

Landau (ots)

Beute im dreistelligen Bereich hatte ein Wechselbetrüger am Mittwochnachmittag gegen 16:20 Uhr in Landau gemacht. Der Täter hatte den Kassierer eines Supermarktes im Horstring gebeten, ihm 500 Euro zu wechseln. Hierbei griff der Täter in die Kasse und zählte selbst Geld ab. Auf Ansprache durch den Kassierer nahm er seine 500 Euro wieder an sich und verließ das Geschäft. Im Nachgang wurde festgestellt, dass der Täter bei dem Wechselbetrug mehrere hundert Euro erbeutete. Er wird wie folgt beschrieben: 1,70m bis 1,75 m groß, korpulente Statur, trug eine schwarze Wollmütze und eine graue Jacke. Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zu der Tat oder dem Täter geben können sich bei der Polizei in Landau telefonisch unter 06431/2870 oder per E-Mail an pilandau@polizei.rlp.de zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Landau
Michaela Mack
Telefon: 06341-287-2003
www.polizei.rlp.de/pd.landau

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original content of: Polizeidirektion Landau, transmitted by news aktuell

More press releases: Polizeidirektion Landau
More press releases: Polizeidirektion Landau
  • 18.03.2021 – 10:48

    POL-PDLD: Lingenfeld - Hofreinigung zu Wucherpreisen

    Lingenfeld (ots) - Ein aufmerksamer Zeuge konnte gestern Handwerker dabei beobachten, wie sie im Ortskern von Haus zu Haus gingen und den Eigentümern Reinigungsarbeiten zu horrenden Preisen anboten. Bei einer Überprüfung konnte die Polizei die Handwerker in einem Hof in der Martin-Luther-Straße antreffen. Sie waren gerade dabei, entsprechende Arbeiten durchzuführen. Bei einer näheren Überprüfung wurde ...

  • 18.03.2021 – 10:44

    POL-PDLD: Germersheim - kurze Freude an E Scooter

    Germersheim (ots) - Am Mittwochmorgen kontrollierten Germersheimer Polizisten einen E Scooter Fahrer in der Hauptstraße in Weingarten. Der 39-Jährige hatte den Roller erst vor einer Woche gekauft. Dabei hat er jedoch nicht bedacht, dass sein 45 km/h schnelles Fahrzeug rechtlich wie ein Kleinkraftrad eingestuft ist. Demnach braucht er eine Fahrerlaubnis und das Fahrzeug muss versichert sein. Seine Fahrt war somit beendet ...