POL-PDLU: Zwei E-Scooter nach Verstößen sichergestellt, Regeln für E-Scooter
Speyer (ots)
Am Dienstag, den 02.08.2022, um 14:50 Uhr, befuhr ein 24-Jähriger aus dem Kreis Germersheim die Wormser Landstraße mit seinem E-Scooter und fiel einer Polizeistreife auf, da an seinem Gefährt kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der anschließenden Kontrolle gab der Fahrer an, das Gefährt online aus privater Hand ohne Dokumente erworben zu haben. Die Beamten stellten den E-Scooter der Marke REVO (350W) sicher. Die Rahmennummer des E-Scooters ist ablesbar.
Um 17 Uhr entdeckte eine weitere Polizeistreife einen E-Scooter, der ohne Versicherungskennzeichen auf dem Bartholomäus-Weltz-Platz fuhr. Dessen 43-jähriger Fahrer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zeigte bei der anschließenden Kontrolle Anzeichen für einen kürzlich zurückliegenden Drogenkonsum. Ein Urintest verlief positiv auf den Cannabis-Wirkstoff THC sowie auf Amfetamin. Der Fahrer händigte den Beamten außerdem einen in seiner Hosentasche befindlichen Joint aus. Der 43-Jährige wurde zur Polizeidienststelle verbracht, wo ihm zu Beweiszwecken eine Blutprobe entnommen wurde. Die Beamten stellten seinen E-Scooter der Marke Ninebot sicher. Ihn erwarten Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Mutmaßliche Eigentümer eines verlorenen oder gestohlenen E-Scooters der Marken REVO oder Ninebot werden gebeten, sich unter der Tel. 06232-1370 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de unter Vorlage eines Eigentumsnachweises an die Polizei Speyer zu wenden.
Die Polizei weist auf folgende technischen und verhaltensbedingten Notwendigkeiten hin:
- E-Scooter gelten rechtlich, wie PKW, als Kraftfahrzeuge. Werden sie unter dem Einfluss von mehr als 0,5 Promille Alkohol oder von Drogen / berauschenden Mitteln im öffentlichen Straßenverkehr geführt, drohen hohe Bußgelder und Fahrverbote. Ab einem Wert von 1,1 Promille oder bei 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kommen sowohl eine Strafbarkeit als auch der Führerscheinentzug in Betracht. Ein absolutes Alkoholverbot gilt in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren.
- Ohne Vorliegen einer KFZ-Haftpflichtversicherung und ohne entsprechende Versicherungsplakette dürfen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nicht geführt werden. Sie sind nur dann versicherbar, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt. Folgende Ausstattung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis: zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, eine Lenk- und Haltestange, Beleuchtung, seitliche Reflektoren, eine Klingel, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h, sowie eine Leistungsbegrenzung von 500 Watt sowie von 1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen.
- Für E-Scooter besteht eine Radwegebenutzungspflicht; sind keine Radwege vorhanden, muss die für den normalen Fahrzeugverkehr bestimmte Fahrbahn benutzt werden. Hier ist möglichst weit rechts zu fahren. Das Tragen eines Helmes wird empfohlen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Speyer
Telefon: 06232-137-254 (oder -0)
E-Mail: pispeyer@polizei.rlp.de
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