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POL-PPRP: Nicht auf Telefonbetrug hereingefallen

Ludwigshafen (ots)

Eine 82-Jährige aus Ludwigshafen-Mitte erhielt am Mittwochmittag (24.05.2023, gegen 13:30 Uhr) einen Anruf, vermeintlich von Polizeikräften. Diese behaupteten, ihre Enkelin habe einen Unfall verursacht und man müsse nun eine Kaution zahlen, um ihre Inhaftierung zu verhindern. Durch geschickte Gesprächsführung setzten die falschen Polizeibeamten die Seniorin immer weiter unter Druck und forderten sie schließlich auf, zu ihrer Bank zu gehen und Bargeld abzuheben. Von dem Telefonat geschockt, ließ sich die 82-Jährige hierauf zunächst ein. Auf dem Weg zur Bank wurde sie jedoch misstrauisch und vertraute sich einer Bankangestellten an. Diese bestätigte den Betrugsversuch und informierte die Polizei.

So wie der 82-Jährigen erging es am 24.05.2023, vier weiteren Seniorinnen aus Ludwigshafen. Allen erhielten betrügerische Anrufe von falschen Polizeibeamten und sollten zur Herausgabe sensibler Daten oder von Bargeld gedrängt werden.

Keine der Seniorinnen ließ sich auf die Forderung ein. Sie beendeten das Gespräch und erstatten Anzeige.

Die Polizei warnt eindringlich vor der Betrugsmasche der Schockanrufe und rät allen Betroffenen, misstrauisch zu sein, wenn sie am Telefon mit einem beunruhigenden Sachverhalt konfrontiert werden. Gehen Sie nicht darauf ein, sondern halten Sie Rücksprache mit Ihren richtigen Verwandten, um die Sachverhalte zu verifizieren. Und übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen. Lassen Sie zudem präventiv gesehen Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Erika Mustermann wird beispielsweise E. Mustermann) oder ganz streichen. So können die Täter Sie erst gar nicht ausfindig machen. Sind Sie bereits Opfer geworden, hilft Ihnen gerne die Opferschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, Tel.Nr.0621 963-1154.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Hannah Berens
Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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