POL-PDTR: Verkehrssituation im Baustellenbereich in Trassem Polizei und Ordnungsamt appellieren gemeinsam an alle Verkehrsteilnehmer
Saarburg/ Trassem (ots)
Polizei appelliert an die Autofahrer die offiziellen Umleitungen zu benutzen
Aufgrund größerer Straßenbauarbeiten ist derzeit die Ortsdurchfahrt Trassem zwar für den Durchgangsverkehr gesperrt, wird aber zum Ärger mancher Anlieger immer wieder von Auto- und LKW-Fahrern genutzt, um die etwas längere offizielle Umleitung zu umgehen.
Das Problem ist, dass die Sperrung für den Anliegerverkehr freigegeben ist. Nicht jeder der Fahrzeugführer, hat jedoch auch ein Anliegen in Trassem. Viele ignorieren die bestehende Beschilderung und nutzen die Ortsdurchfahrt als Abkürzung von und nach Saarburg.
Bei den betroffenen Anliegern führt dies zu Unmut über dieses Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Viele Auto- und LKW-Fahrer benutzen hierfür die Kirchstraße. Dies ist besonders Gefährlich, weil sich hier der Kindergarten befindet und die Straße als Ortsstraße sehr eng und nicht für den Durchgangsverkehr ausgebaut ist.
Die Polizei hat des Öfteren die Durchfahrt in Trassem kontrolliert, ohne dass der Verkehr dadurch spürbar abgenommen hat. Bei Verkehrsbeobachtungen und -kontrollen hat die Polizei festgestellt, dass viele Autofahrer die aufgestellten Verkehrszeichen offensichtlich nur als "bessere Empfehlung" wahrnehmen und keine Verpflichtung sehen, sich daran zu halten.
Es ist festzustellen, dass diese Situation überwiegend auf die mangelnde Bereitschaft der Verkehrsteilnehmer zurück zu führen ist, bestehende Regelungen zu akzeptieren. Stephan Wagner, Verkehrssicherheitsberater der Polizei Saarburg: "Mit welcher Ignoranz an den Verbots-Schildern vorbeigefahren wird, ist schon erschreckend."
Die Polizei kündigt weitere Kontrollen an und weist ausdrücklich darauf hin, dass vorsätzliche Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot mit einem zunächst doppelten Bußgeld belegt werden.
Verkehrssituation im Baustellenbereich aus Sicht des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Bei der hiesigen örtlichen Ordnungsbehörde wird vermehrt Beschwerde darüber geführt, dass in der Kirchstraße durch das Abstellen von Pkw´s am rechten Fahrbahnrand die Durchfahrt anderer Verkehrsteilnehmer erschwert wird.
Aus gegebenem Anlass wird seitens der hiesigen örtlichen Ordnungsbehörde darauf hingewiesen, dass grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand geparkt werden darf. Dies setzt allerdings voraus, dass die Restfahrbahnbreite mind. 3 m betragen muss. Gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig. Es ist außerdem unzulässig, auf dem Gehweg zu parken.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass das Parken vor Absperrungen/ Absperrschranken verboten ist, u.a. weil dadurch Verkehrszeichen verdeckt werden.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Rettungszufahrten nicht zugeparkt werden dürfen. Im Notfall muss gewährleistet sein, dass diese für Rettungseinsätze auch für Großfahrzeuge jederzeit befahrbar bleiben.
Wir weisen darauf hin, dass in Zukunft die vorgenannten Verstöße verstärkt kontrolliert und auch geahndet werden.
Da die Baustelle noch mindestens 1,5 Jahre dauert, bleibt der gemeinsame Appell an alle Verkehrsteilnehmer die bestehenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
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PHK Stephan Wagner
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