POL-PDTR: Polizeiinspektion Trier: Wochenendlage 06.01.-08.01.2023
Trier (ots)
Insgesamt verlief das Wochenende, vom 06.01.2023 bis zum 08.01.2023 aus Sicht der Polizeiinspektion Trier mit 108 polizeilichen Einsätzen zwar anhand der nackten Zahlen eher ruhig, jedoch haben einzelne Einsatzanlässe einen größeren Kräfte- und Zeitansatz erfordert. Insbesondere die bereits veröffentlichte Festnahme zweier mutmaßlicher Einbrecher kann in diesem Kontext betrachtet werden (vgl. Pressemeldung vom 08.01.2023, 15.58 Uhr "Polizei kann Täter auf der Flucht festnehmen") Darüber hinaus bieten nachfolgend dargestellte Einsätze einen besonderen Grund zur Veröffentlichung:
Im Innenstadtbereich kam es im Verlauf des Wochenendes zu sechs Sachbeschädigungen an Fahrzeugen. Hierbei wurde in vier Fällen die Windschutzscheibe bzw. die Heckscheibe erheblich beschädigt. Der Tatzeitraum liegt in allen Fällen vorrangig in den Abend- bzw. Nachtstunden. Zeugen, welche Hinweise zu verdächtigen Personen geben können werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Trier unter 0651-9779-5210 in Verbindung zu setzen. Weiterhin wurden im Zuständigkeitsgebiet mehrere Diebstähle aus zum Teil unverschlossenen Fahrzeugen aufgenommen. In diesem Zusammenhang konnten durch zivile Fahndungskräfte zwei Tatverdächtige festgenommen werden.
In den frühen Morgenstunden des 08.01.2023 kam es zu einer größeren Schlägerei mit ca. 15 Beteiligten im Bereich der Karl-Marx-Straße. Durch ein starkes Kräfteaufgebot konnte die Lage schnell unter Kontrolle gebracht werden. Insgesamt wurden mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung aufgenommen und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Polizeiwache Innenstadt befand sich am Samstagnachmittag aufgrund einer Kundgebung zum Thema "Aktuelle Situation im Iran" im Einsatz und begleitete den anschließenden Aufzug durch die Innenstadt und gewährleistete den Schutz der Versammlung. Der Aufzug, welcher störungsfrei verlief, erreichte in der gut besuchten Fußgängerzone ein breites Publikum.
Im Rahmen von Verkehrskontrollen wurden insbesondere mehrere Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern festgestellt. Die Polizei weist in diesem Kontext nochmals darauf hin, dass E-Scooter als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen geführt werden dürfen.
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