POL-PPTR: Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Trier: Festnahme im Fall der versuchten Tötung eines 35-jährigen Mannes in Osburg (Folgemitteilung zur PM des PP Trier vom 04.01.2019)
Trier/Osburg (ots)
Im Zusammenhang mit dem versuchten Tötungsdelikt in Osburg, bei dem in der Nacht auf den 12.08.2017 durch ein mit einem Rollladen geschlossenes Fenster in ein Wohnhaus geschossen wurde, ist nach intensiven Ermittlungen der Kriminaldirektion und der Staatsanwaltschaft Trier am Dienstag, dem 12.03.2019, ein Tatverdächtiger festgenommen worden.
Es handelt sich um einen 54-jährigen Mann aus der Nachbarschaft des Beschuldigten, der bereits erheblich vorbestraft ist. Gegen ihn besteht nach dem Ergebnis der bisher durchgeführten Ermittlungen der dringende Tatverdacht, in der Nacht auf den 12.08.2017 aus kurzer Distanz einen Schuss mit einer abgesägten Schrotflinte durch den geschlossenen Rollladen des im Erdgeschoss gelegenen Fensters der Wohnung des Geschädigten abgegeben zu haben.
Die Schrotladung durchschlug sowohl den Rollladen als auch die Fensterscheibe und drang in die gegenüberliegende Wand ein. Der Geschädigte, der sich zum Tatzeitpunkt schlafend auf der unmittelbar unter dem Fenster stehenden Wohnzimmercouch befand, wurde nicht getroffen.
Die Staatsanwaltschaft hält es aufgrund der bisherigen Erkenntnisse jedoch für wahrscheinlich, dass der Schuss dem 35-Jährigen galt und der Beschuldigte bei Schussabgabe zumindest billigend in Kauf nahm, den völlig arglosen Mann tödlich zu treffen. Als Tatmotiv kommt nach vorläufiger Bewertung ein vorangegangener Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten in Betracht.
Der Beschuldigte ist am Mittwoch, dem 13.03.2019, dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt worden. Dieser hat Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes und des unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe erlassen.
Mit dem Fall waren Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Trier im Januar 2019 in der Sendung Aktenzeichen XY an die Öffentlichkeit gegangen. Die Ermittlung des Tatverdächtigen geht zwar nicht unmittelbar auf Hinweise aus der Sendung zurück, sondern auf andere Erkenntnisse, die im Rahmen der intensiv geführten Ermittlungen erlangt wurden. Gleichwohl war die Ausstrahlung des Falles in der Sendung nach erster Bewertung für die weiteren Ermittlungen hilfreich.
Einzelheiten können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitgeteilt werden. Von weiteren Anfragen hierzu bitte ich daher abzusehen. Die Ermittlungen dauern an.
gez. (Fritzen ) Leitender Oberstaatsanwalt
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