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POL-W: W- Land NRW hat mit Unterlassungsklage Erfolg - AfD darf im Wahlkampf nicht mit Zitat von Polizeipräsident werben

Wuppertal (ots)

In einem Rechtsstreit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem 
Wuppertaler Polizeipräsidenten Markus Röhrl als Kläger gegen den 
Kreisverband Wuppertal der Alternative für Deutschland (AfD) als 
Beklagtem hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 25.02.2021 den 
Klägern Recht gegeben.
 
In dem Verfahren ging es um ein Wahlplakat, mit dem die AfD zur 
Europawahl 2019 in Wuppertal geworben hatte. Darauf war ein Zitat des
Wuppertaler Polizeipräsidenten Markus Röhrl zu lesen gewesen, das 
dieser zum Thema Jugendkriminalität in einem Zeitungsinterview 
geäußert hatte. Teile des Zitats hatten die Macher des Wahlplakats 
unterstrichen. Zudem war unterhalb der Aussage ein Aufdruck mit dem 
Partei-Logo und dem Satz "WIR sind Deine Stimme!" platziert worden. 
Gegen die Verwendung des Zitats durch die AfD im Wahlkampf hatten das
Land NRW und Wuppertals Polizeipräsident Markus Röhrl 
Unterlassungsklage eingereicht - mit Erfolg, wie das nun 
rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts zeigt. 

In seiner Urteilsbegründung folgt das Gericht der Auffassung der 
Kläger, dass der Kreisverband die Aussage aus dem Zeitungsinterview 
durch die Verwendung auf dem Wahlplakat der Partei in einen 
sinnentstellenden Kontext gestellt und sie damit verfälscht habe. 
Damit werde der Polizeipräsident politisch vereinnahmt und 
instrumentalisiert und dem Leser suggeriert, der Polizeipräsident 
stehe der AfD nahe und fordere zur Wahl der Partei auf. 
Der so erzeugte Sinnzusammenhang füge dem Ruf des Leiters einer 
Landesbehörde und auch des Landes selbst Schaden zu. "Hinzu kommt, 
dass die AfD von großen Teilen der Bevölkerung aufgrund ihrer 
politischen Positionen - zumindest was deren rechten Flügel betrifft 
- als nicht tolerierbar und verachtenswert angesehen wird. In diesem 
Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der rechte Flügel der 
AfD [...] vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil es sich bei 
diesem Zusammenschluss um eine erwiesen extremistische Bestrebung 
handelt, deren Gründer Rechtsextremisten sind", so das 
Oberlandesgericht in seiner Urteilsbegründung.

Polizeipräsident Markus Röhrl zum Urteil: "Ich bin sehr zufrieden und
erleichtert. Das Wahlplakat hat Misstrauen in meine Neutralität und 
die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns allgemein gesät. Das 
Gericht ging zudem von einer Wiederholungsgefahr aus." 

Rückfragen bitte an:

Polizei Wuppertal
Telefon: 0202/284 2020
E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de

Polizei Wuppertal auch bei www.facebook.com/Polizei.NRW.W

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