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POL-GS: Gemeinsame Pressemeldung der Polizeiinspektion Goslar und der Stadt Seesen vom 05.01.2022

Goslar (ots)

Die Polizeiinspektion Goslar und die Stadt Seesen nehmen die heutige Berichterstattung zu den seit einigen Wochen montags ins Seesen stattfindenden Versammlungen zum Anlass, um auf folgendes hinzuweisen:

Die Meinungskundgabe und die Versammlungsfreiheit sind in unserer Demokratie hohe Rechtsgüter. Wer das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für sich beanspruchen möchte, muss trotzdem die Grundrechte der anderen beachten.

Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, dessen Ausübung im Nds. Versammlungsgesetz geregelt und auch geschützt ist. Lediglich dann, wenn Grundrechte anderer durch Versammlungen betroffen sind, können unter strengen Voraussetzungen Beschränkungen zum Ausgleich aller Interessen / Rechte vorgenommen werden.

Das Handeln der Versammlungsbehörde oder der Polizei wird danach ausgerichtet und kann gerichtlich überprüft werden. Eine angezeigte Versammlung gewährt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch begleitende Maßnahmen den größtmöglichen Schutzraum.

Beschränkende Verfügungen der Versammlungsbehörde oder Anordnungen der Polizei im Verlauf einer Versammlung, dienen immer dem Ziel, einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten.

Straftaten oder Verstöße gegen Beschränkungen stören eine Versammlung und können nicht durch den Anlass oder das Thema gerechtfertigt sein. Die Verwaltungsbehörden und die Polizei stellen dabei sicher, dass Versammlungen vor Störungen geschützt werden und sorgen für einen Interessenausgleich, falls durch die Versammlung andere Grundrechte beeinträchtigt werden. Hierfür muss die durchführende Person gemäß § 5 Niedersächsisches Versammlungsgesetz ihr Vorhaben mindestens 48 Stunden vorher anzeigen, damit ein Kooperationsgespräch stattfinden und entsprechende Vorbereitungen getroffen werden können.

Für die Anmeldung der Versammlung bei der Stadt Seesen sowie einen daraus eventuell resultierenden Polizeieinsatz entstehen für den Anmelder keinerlei Kosten.

Es ist daher unverständlich, dass Teilnehmende beharrlich durch Nichtanzeige der Versammlung eine damit verbundene Kooperationsbereitschaft verweigern, eine Versammlungsleitung nicht benennen und Regelungen des Versammlungsrechts missachten.

Polizeivizepräsident Roger Fladung richtete sich mit einer Pressemeldung (s. Mitteilung vom 03.01.22, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11554/5112770) an alle Personen, die sich dieser Form von Protest anschließen. "Sie sind Teilnehmende an Versammlungen, nehmen die Versammlungsfreiheit für sich in Anspruch und unterliegen den Regelungen des Versammlungsrechts. Die Beteiligung als einen "Spaziergang" zu deklarieren oder Verhaltensweisen einer "uninteressierten" Teilnahme ändern an dieser Feststellung nichts."

Die Versammlung kann bei der Stadt Seesen unter der Telefonnummer 05381/75274 oder unter der E-Mail-Adresse stadt@seesen.de angezeigt werden.

i.A. Brych, PK

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle@pi-gs.polizei.niedersachsen.de

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