POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 27.01.2022.
Salzgitter (ots)
Polizeiliche Maßnahmen einer nicht angezeigten Versammlung in Salzgitter-Bad im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Salzgitter-Bad, Innenstadtbereich, 26.01.2022, 17:30-19:50 Uhr.
Die Polizei konnte in der Innenstadt vereinzelt mehrere Personen feststellen, bei denen nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sie sich für eine Zusammenkunft mit anderen Personen dort aufhielten.
Gegen 18:10 Uhr stellte die Polizei eine Gruppe, bestehend aus annähernd 30 Personen fest, die sich auf dem Klesmerplatz einfanden. Diese Personengruppe trug keine Mund-Nasen-Bedeckung und war überwiegend dunkel gekleidet.
Noch vor dem Heranführer der eingesetzten Polizeikräfte setzte sich die Gruppe in der Vorsalzer Straße in Richtung Schützenplatz in Bewegung. Bei der Annäherung der Einsatzfahrzeuge teilte sich die Gruppe auf.
Eine Gruppe, bestehend aus ca. 30 Personen, habe sich jedoch etwas später erneut im Bereich der Fußgängerfurt am Übergang zur Vorsalzer Straße/Soltezentrum formiert.
Die schnell anwesenden Beamten führten eine Lautsprecherdurchsage durch und erklärten diese Personengruppe als Versammlung. Aus der Gruppe heraus bekannte sich kein Teilnehmer als Versammlungsleiter. Weitere Verstöße gegen die Maskenpflicht waren vorhanden. Die Polizei löste daraufhin die Versammlung auf, stellte Personalien fest und erteilte Platzverweise.
Gegen 18:40 Uhr konnte im Bereich Wallgraben erneut eine kleine Gruppe festgestellt werden, die sich beim schnellen Zusammenziehen der Polizeikräfte auflöste.
In der Folgezeit wurden in der Innenstadt noch Kleinstgruppen festgestellt. Die Polizei agierte bei diesem Einsatz mit einem fundierten Einsatzkonzept und sprach auch diese Personen an. Die Personen gingen schließlich in alle Richtungen auseinander.
Die Polizei spricht von einer entspannten Stimmungslage und schreibt die angetroffenen Personen dem bürgerlichen Spektrum zu.
Insgesamt erteilten die Beamten 23 Platzverweise und leitete 7 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Die Polizei wird sich auch zukünftig mit ausreichend Einsatzkräften auf mögliche weitere Versammlungslagen einstellen.
Wir möchten den Bewohnerinnen und Bewohnern in diesem Kontext erläutern, wie Versammlungen funktionieren und welche Rechte und Pflichten die Versammlungsteilnehmer haben:
Grundsätzlich stellt in Niedersachsen bereits eine Zusammenkunft von mindestens 2 Personen eine Versammlung dar. Gemeinschaftlich soll eine Meinung kundgetan werden. Das Grundgesetz schreibt dazu, dass jede/jeder das Recht hat, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Nur auf Grundlage von Gesetzes kann dieses Recht beschränkt werden.
Teilnehmer müssen sich friedlich verhalten und den Anweisungen der Versammlungsleitung und der Polizei Folge leisten.
Oftmals sind Vorgaben zu beachten, die am Anfang der Versammlung bekannt gegeben werden (Maskenpflicht, Abstandsregelung). Versammlungen müssen vor dem Beginn fristgerecht bei der zuständigen Kommune angezeigt werden. Ein Versammlungsleiter muss vorhanden sein, welcher für die Ordnung sorgt und Ordner benennt. Er fungiert als Ansprechpartner für die Polizei.
Die Polizei schützt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. In Kooperationsgesprächen mit dem/der Versammlungsleiter/-in besprechen wir einen gemeinsamen Weg, um die Versammlung durchzuführen.
Daher können wir nur an eine zeitgerechte Anzeige der Versammlung appellieren.
Unser gemeinsamer Wunsch und das Ziel muss immer die friedliche Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Artikel 8 des Grundgesetzes sein.
Rückfragen bitte an:
Polizei Salzgitter
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Matthias Pintak
Telefon: 05341/1897-104
E-Mail: pressestelle@pi-sz.polizei.niedersachsen.de
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