Bundespolizeiinspektion Erfurt
BPOLI EF: Auch für Gottes Sohn gelten die irdischen Gesetze
Erfurt, Erfurt Hbf. (ots)
-Vermeintlicher Jesus kann seine religiöse Herkunft nicht beweisen-
Mit einem vermeintlich vorzeitigen Besucher des für den vom 29. Mai bis 02.06.2024 in Erfurt anberaumten Katholikentages bekam es die Bundespolizei am heutigen Morgen im Hauptbahnhof zu tun. Weil kurz nach 3 Uhr der reguläre Personenverkehr ruht, weckte eine männliche Person das Interesse der Bundespolizei, da sich der Mann ohne erkennbare Absichten im Bahnhof bewegte.
Gegenüber der eingesetzten Streife gab die Person zu verstehen, dass sie der Sohn Gottes sei. Trotz religiöser Ehrfurcht baten man den Herrn sich auszuweisen, um die Angaben im Jahr 2024 nach Christus auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Weil Geben seliger ist als Nehmen, überreichte die Person tatsächlich eine Art Identitätspapier. Da dieses fiktive Dokument nicht den neuzeitlichen Erfordernissen entsprach, zeigte der leuchtende Stern den Weg zur Dienststelle. Hier warteten bereits drei Polizeibeamte auf die Ankunft des Herrn. Als Gaben hatten Sie sterile Handschuhe, ein Urkundenprüfgerät und die Fahndungsabfrage dabei. Bei der Durchsuchung von Jesus' mitgeführten Habseligkeiten kam eine Krankenversichertenkarte zum Vorschein. Mit den darauf enthaltenen Angaben und weiteren irdischen Recherchen kam die Bundespolizei der wahren Identität des Schwindlers auf die Schliche. Es handelte sich um einen 45-jährigen Rumänen.
Während in der biblischen Geschichte der Ankunft des Herrn eher Myrrhe und Weihrauch Bedeutung hatten, nehmen in dem gegenwärtigen Sachverhalt 3 Gramm Cannabis deren pflanzliche Rolle ein. Das Kraut wurde sichergestellt und für polizeiliche Erinnerungszwecke sollten aus strafprozessualer Sicht die Fingerabdrücke gescannt werden. Hierfür zeigte der rumänische Staatsangehörige wenig Verständnis und leistete Widerstand.
Während die Geburt von Jesus Christus vor 2024 Jahren ein freudiges Ereignis war, dürfte sein Doppelgänger den heutigen Tag anderweitig in Erinnerung behalten. Denn die neue Zeitrechnung des Beschuldigten begann mit Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung, einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerstand gegen Polizeibeamte.
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