Alleinerziehende müssen früher Vollzeit arbeiten / Konsequenzen aus dem BGH-Urteil zum neuen Unterhaltsrecht
München (ots) - Mit der Reform des Unterhaltsrechts zum 1. Januar 2008 wurde der Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung gestärkt. Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus ...