Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)
Europa muss Betriebsrenten fördern und darf sie nicht beschädigen
Berlin (ots)
Angesichts wachsender Versorgungslücken darf der europäische Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung als effizienteste Form kapitalgedeckter Vorsorge nicht durch überzogene Richtlinienvorhaben beschädigen. EU-Standards müssen praxisgerecht sein. Niedrigzinspolitik belastet Betriebsrentensysteme. Weitere Belastungen durch Reduzierung von Unverfallbarkeitszeiten und Mindestalter, kontraproduktive Dynamisierungsregelungen und Schaffung unnötigen Verwaltungsaufwandes müssen unterbleiben.
Fördern statt schädigen muss die Devise für die EU sein
Solvency II für Betriebsrenten konnte zwar abgewendet werden, aber nun belasten die Folgen der EU-Niedrigzinspolitik alle Sparvorgänge und es drohen weitere Belastungen in Form eines geänderten Richtlinienvorschlages zur Begründung und Wahrung von Zusatzrentenansprüchen. "Einer Säule der Altersversorgung, die eine so wichtige Rolle im Reformprozess der deutschen Rentenpolitik wahrnehmen soll, darf man nicht gleichzeitig solche Lasten aufbürden", mahnte aba-Vorsitzender Heribert Karch heute in Berlin anlässlich des zweiten Tages der aba-Herbsttagung, der ganz im Zeichen von EU-Themen stand. "Europa muss Betriebsrenten fördern und darf sie nicht beschädigen. Noch immer haben 60% der europäischen Arbeitnehmer keine Aussicht auf eine Betriebsrente. Diese Richtlinie wird ihre Position nicht verbessern, sondern die Eintrittshürden erhöhen und die Arbeitgeber demotivieren", erklärte der aba-Vorsitzende.
Verbreitung der Betriebsrenten ermöglichen statt das Gespenst der Betriebsrente als Mobilitäts-Killer an die Wand zu malen
"Wenn ein Betriebsrentenversprechen ein Mobilitätskiller wäre, dann wäre sie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht so begehrt", gab Karch zu bedenken. Die Gestaltung von Betriebsrenten muss stets unter Abwägung verschiedener Aspekte erfolgen. "Bei vernünftiger Abwägung ist nicht Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU das Gebot der Stunde, sondern Attraktivität und vor allem deutlich stärkere Verbreitung der Betriebsrenten", betonte er. "Die EU-Niedrigzinspolitik verteuert bereits die betriebliche Altersversorgung. Mit weiteren Kostentreibern in Form von reduzierten Unverfallbarkeitsfristen, weiterer Reduzierung von Min-destaltern, unzeitgemäßen Dynamisierungsregeln, überzogenen Informationspflichten würde man mehr Schaden anrichten als Nutzen schaffen", erklärte der aba-Vorsitzende. "Der Bundesregierung muss zudem klar sein, dass eine Reduzierung von Mindestalter und Unverfallbarkeitsfristen einer steuerlichen Flankierung bedarf. Unverfallbar kann nur sein, was zu dem Zeitpunkt auch ausfinanziert ist", warnte er. "Die geplante Richtlinie darf sich nur auf Neuzusagen beziehen. Tarifpartner brauchen Spielraum für branchenspezifische Gestaltungen", forderte Karch.
aba fordert eigenständiges Aufsichtsregime von der EU
Im Herbst will die EU-Kommission einen Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV-RL II) mit den Schwerpunkten "Verbesserung der Governance, Transparenz und Berichterstattung der EbAV" vorlegen. Die aba begrüße es, dass das Richtlinienvorhaben keine Eigenmittelanforderungen basierend auf der unangemessenen 1:1-Übertragung des Solvency-II-Formelwerks vorsieht. "Wir brauchen nun ein eigenständiges Aufsichtsregime für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Neue Governance- und Reportingverpflichtungen darf es nur bei zu erwartendem Mehrwert zu verhältnismäßigen Kosten geben. Die Inhalte der Richtlinie müssen betriebsrentenspezifisch sein." Hängepartien in Form vorläufiger Regelungen seien kontraproduktiv. "Die neue Richtlinie muss nachhaltig Sicherheit für alle Akteure schaffen" forderte der aba-Vorsitzende.
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.
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