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aba: GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz Schritt in die richtige Richtung, aber nicht weit genug; Insolvenzschutz bei Pensionskassen- Betriebsrenten: Zusätzlicher Schutz mit Verbesserungspotenzial!

Berlin (ots)

   1. Entwurf eines GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz: Schritt in 
      die richtige Richtung, aber nicht weit genug!
   2. Gesetzentwurf zur Änderung des Insolvenzschutzes bei 
      Pensionskassen-Betriebsrenten: Zusätzlicher Schutz für 
      Betriebsrenten mit Verbesserungspotenzial.

"Mit dem Entwurf eines GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten wurden zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die unbefriedigend und unzureichend sind," erklärte der Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. Dr. Georg Thurnes in Berlin.

"Der vorliegende Entwurf des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes stellt zwar einen weiteren Schritt auf dem Weg zur notwendigen Beitragsentlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner dar. Dennoch wird es auch in Zukunft viele Fälle einer zweimaligen Vollverbeitragung geben."

Weiterhin werden hunderttausende Betriebsrentner zweimal den vollen Beitrag zu Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Außerdem bleibt es für alle Betriebsrentner bei der zweimaligen, vollen Belastung mit Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Darüber hinaus fallen die steuerlichen Dotierungsmöglichkeiten von 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und die beitragsfreie Dotierung von Versorgungswerken mit bis zu 4 % der BBG der GRV weit auseinander, die im Betriebsrenten-stärkungsgesetz angelegte "Doppelverbeitragung" bleibt. "Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurden die Betriebsrentner seit 2004 mit jährlich 3 Milliarden Euro zusätzlicher Krankenversicherungsbeiträge belastet. Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt eine Entlastung von 1,2 Milliarden Euro vor. Man muss kein Mathematiker zu sein, um festzustellen, dass damit im Vergleich zum Jahr 2003 immer noch eine Zusatzbelastung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bleibt," kritisierte Thurnes. "Das ist und bleibt ein großer Fehlanreiz, der Menschen davon abhält, über den Betrieb vorzusorgen. Die geplante Beitragsfinanzierung der vorgesehenen Entlastung erfolgt zudem nach dem Motto "rein in die eine Tasche, raus aus der anderen Tasche" und relativiert die Entlastung zusätzlich" stellte der aba-Vorsitzende fest.

"Ziel des Entwurfs ist es, dass Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zu stärken. Das ist zu begrüßen. Die geplante Neuregelung der PSV-Pflicht für Arbeitgeber mit bestimmten Pensionskassenzusagen durch das geplante Gesetz zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten greift aber intensiv in die derzeitige Rechtslage ein, ohne dass die damit verbundenen fachlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen ausreichend geprüft werden konnten," stellt Thurnes fest und erklärt: "Grundsätzlich plädieren wir daher für eine deutliche Entschleunigung des Gesetzgebungsprozesses und ein, der Tragweite der geplanten Änderungen angemessenes Verfahren."

Nach Auffassung der aba besteht beim Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten vor allem in folgenden Punkten Nachbesserungsbedarf:

   - Die Anwendung der versicherungsvertraglichen Lösung muss für 
     alle Pensionskassen weiterhin möglich sein. Die sich ergebende 
     Leistung der Pensionskasse sollte dabei den arbeitsrechtlichen 
     Anspruch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen darstellen. Die 
     dafür erforderliche rechtliche Grundlage müsste geschaffen 
     werden. Diese Leistung sollte in jedem Fall weiterhin dem 
     subsidiären Schutz des Arbeitgebers unterliegen.
   - Bei einer Ausweitung der Insolvenzsicherung ist die Übernahme 
     von Zusagen liquidierender Unternehmen neu zu regeln. 
     Insbesondere ist das Risiko der Kürzung einer 
     Liquidationsversicherung abzusichern, z.B. durch eine 
     angemessene Ausgleichszahlung künftiger PSV-Beiträge des 
     liquidierenden Unternehmens an den PSV.
   - Die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen für unter 
     PSV-Schutz stehende Pensionskassen muss einfach ausgestaltet 
     werden und darf zu keinen unnötigen Kosten führen. Hier könnte 
     man sich an dem bewährten Verfahren für Unterstützungskassen 
     orientieren.
   - Die vorgesehene Bemessungshöhe von 20 % sowie die temporär 
     erhöhte Anhebung der Beiträge um 10 Prozentpunkte erscheinen 
     angesichts der durchgängigen Versicherungsförmigkeit nicht 
     sachgerecht. Auf jeden Fall wäre für die Bemessungshöhe von 20 %
     eine verbindliche Überprüfung in z.B. 5 Jahren dahingehend 
     vorzusehen, ob der tatsächliche Schadensverlauf die 
     Bemessungsgrundlage und die daraus resultierende Beitragshöhe 
     rechtfertigt.
   - Die Umsetzung des Vorhabens löst in Pensionskassen umfangreiche 
     prozessuale Änderungen und auch 
     Informationsbeschaffungserfordernisse aus (z.B. wer waren die 
     relevanten Arbeitgeber bei heutigen, älteren Rentenbeziehern und
     welche Leistungsbestandteile entfallen auf diese?). Dies bedarf 
     einer ausreichenden Einrichtungsfrist auf die neuen 
     Gegebenheiten von mindestens einem Jahr. Darüber hinaus gibt es 
     Konstellationen, in denen Pensionskassen mangels vorhandener 
     Informationen den geplanten Anforderungen gar nicht entsprechen 
     können.

"Beide Entwürfe sind zu begrüßen, bedürfen aber der Nachbesserung" resümiert Thurnes.

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.

Pressekontakt:

Klaus Stiefermann
Geschäftsführer

+49 30 3385811-10
klaus.stiefermann@aba-online.de

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