Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)
Die Bemühungen um die Einführung von Sozialpartnermodellen dürfen nicht torpediert werden durch die Einführung rudimentärer, schöngerechneter und rechtlich nicht ausreichend geprüfter Staatsfonds
Berlin (ots)
"Es ist gut, dass die Sozialpartner der chemischen Industrie jetzt angekündigt haben, ein Sozialpartnermodell vereinbaren und einführen zu wollen. Denn gerade diese Branche hat immer wieder bewiesen, dass sie eine hohe Innovationskraft in Sachen bAV hat und zukunftsweisende Modelle umsetzen kann", erklärte Dr. Georg Thurnes, der Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, im Rahmen der 84. aba-Jahrestagung in Berlin. Gleichzeitig forderte er: "Aber diese Pläne dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass insbesondere die Hürde der tarifvertraglichen Erfordernisse beim Sozialpartnermodell zu hoch ist. Es sollte unbedingt geprüft werden, ob hier nicht auch rechtssicher mit Tariföffnungsklauseln gearbeitet werden."
Thurnes plädierte auch dafür, die Bestrebungen zur Umsetzung solcher Sozialpartnermodelle nicht durch die Einführung rudimentärer, schöngerechneter und wettbewerbsrechtlich bedenklicher Staatsfondsmodelle zu torpedieren. "Die reine Beitragszusage, so wie das Betriebsrentenstärkungsgesetz sie für Sozialpartnermodelle vorgibt, ist den derzeit diskutierten Staatsfondsmodellen überlegen, weil sie für kollektive Systeme mit kollektivem Sparprozess eine lebenslange Leistung vorsieht. Es handelt sich eben nicht um individuelle Spar- und Entsparmodelle", betonte Thurnes.
"Die Einführung der reinen Beitragszusage ist ein Meilenstein auf dem Weg zu generationengerechteren Betriebsrenten", erklärte Thurnes. Sie dürfe nicht behindert werden.
Man dürfe aber auch die bereits erteilten Betriebsrentenzusagen nicht aus den Augen verlieren. Thurnes forderte daher "Bereits erteilte Zusagen müssen für die Zukunft abänderbar sein, um die begrenzten Mittel der Arbeitgeber auch insoweit generationengerecht verteilen zu können. Es geht hierbei nicht um Betriebsrentenkürzungen, bereits erdiente Versorgungsanteile müssen erhalten bleiben".
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