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Frankfurter Rundschau: Kommentar zum Leistungsschutzrecht

Frankfurt (ots)

Das Gesetz ist gefährlich. Gerichte müssen nun klären, wie lang "kleinste Textausschnitte" sind, in der Zwischenzeit können Abmahnanwälte die Rechtsunsicherheit ausnutzen. Bleiben Kurzzusammenfassungen erlaubt, wie sie etwa Google zu seinen Suchergebnissen anzeigt, wäre ausgerechnet der Konzern von der "Lex Google" gar nicht betroffen.

Pressekontakt:

Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
Telefon: 069/2199-3386

Original content of: Frankfurter Rundschau, transmitted by news aktuell

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