Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Mindestlohnkommission nimmt Arbeit auf
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Berlin (ots)
Am 27. Februar 2015 traf sich die neunköpfige Mindestlohnkommission zu ihrer konstituierenden Sitzung in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Berlin. Hier wird sich künftig auch die Geschäfts- und Informationsstelle der Kommission befinden. Im Mittelpunkt der Sitzung standen grundsätzliche Fragen zum Selbstverständnis sowie zur Arbeit der Geschäftsstelle und zur praktischen Umsetzung der klar definierten Aufgaben aus dem Mindestlohngesetz. "Die Mindestlohnkommission soll sich als unabhängige Instanz etablieren und mit ihrer Geschäftsstelle wissenschaftlich fundierte Ergebnisse liefern, die sowohl die soziale Gerechtigkeit, als auch wirtschaftliche Zusammenhänge einbeziehen", sagte Dr. Henning Voscherau, Vorsitzender der Mindestlohnkommission.
Die Kommission hat die gesetzliche Aufgabe alle zwei Jahre in einer Gesamtabwägung von Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, fairer und funktionierender Wettbewerbsbedingungen sowie der Sicherung der Beschäftigung die Höhe des Mindestlohns zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 8,50 Euro. Am 30. Juni 2016 wird die Kommission zum ersten Mal eine Entscheidung fällen und einen Anpassungsvorschlag machen, den die Bundesregierung dann mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft setzt.
Die Mindestlohnkommission setzt sich aus dem Vorsitzenden und je drei stimmberechtigten Mitgliedern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände sowie zwei wissenschaftlich beratenden Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder der Kommission arbeiten ehrenamtlich und werden alle fünf Jahre neu ernannt. Sie werden von den Spitzenverbänden der Tarifpartner vorgeschlagen und von der Bundesregierung berufen. Die oder der Vorsitzende wird von den Spitzenverbänden beider Seiten gemeinsam vorgeschlagen.
Eine noch zu bildende Geschäfts- und Informationsstelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterstützt die Arbeit der Kommission. Sie führt unter anderem die wissenschaftliche Bewertung der Auswirkungen des Mindestlohns durch. Dabei kann sie auch auf die Expertise externer Stellen zurückgreifen. Zudem informiert und berät sie die Beschäftigten und Unternehmen rund um das Thema Mindestlohn.
Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns gehört jedoch nicht zu den Aufgaben der Kommission und der Geschäftsstelle. Hier ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung zuständig. Auch rechtliche Fragen werden von den zuständigen Behörden und Ministerien bearbeitet.
Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
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