All Stories
Follow
Subscribe to Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)

Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)

Swyter: Beschluss der CDU zur Aufhebung des Beschäftigungsverbots für Drittstaatsangehörige in der Zeitarbeit wichtiger Schritt

Berlin (ots)

Ohne Debatte passierte der Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), "Fachkräfteeinwanderung durch Zeitarbeit aus Drittstaaten ermöglichen", die Abstimmung beim 36. Bundesparteitag der CDU in Berlin. Die Christdemokraten fordern demnach, das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige abzuschaffen. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verbiete Zeitarbeits- und Personalvermittlungsunternehmen weitgehend die Rekrutierung von Personen aus Nicht-EU-Ländern. Der Bundesagentur für Arbeit sei es untersagt, der Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung zuzustimmen. Dieses Zustimmungsverbot solle nun ersatzlos gestrichen werden.

Dazu erklärt GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter: "Wir begrüßen die zunehmende Einsicht der Unsinnigkeit dieses Verbots. Vor allem in der Politik reift mittlerweile die Erkenntnis, dass der deutschen Wirtschaft mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftebedarf mit Verboten und Einschränkungen nicht geholfen ist. Nachdem die FDP mit ihrem Leitantrag beschlossen hat, das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige aufzuheben, schließt sich nun auch die CDU an und betont, mit diesem Geschäftsmodell sei auch besonders große Expertise bei der Integration von Ausländern verbunden. Eine Beschäftigung in der Zeitarbeit müsse bei der Arbeitsmigration ermöglicht werden, damit die Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften für Unternehmen erleichtert werde. Fest steht: Wir werden den Fachkräftebedarf ohne qualifizierte Zuwanderung, auch von außerhalb der EU, nicht decken können. Deshalb begrüßen wir den verabschiedeten Antrag der CDU auf ihrem diesjährigen Bundesparteitag ausdrücklich und fordern, dass den Worten jetzt auch Taten folgen."

Die aktuelle Rechtslage für die Zeitarbeit

Die Beschäftigung von Nicht-EU-Ausländern unterliegt prinzipiell dem Zustimmungsvorbehalt der Bundesagentur für Arbeit. Die Behörde prüft, ob dem Zugang des Ausländers auf dem deutschen Arbeitsmarkt Hinderungsgründe im Wege stehen. Das regelt unter anderem § 39 des Aufenthaltsgesetzes. Im Fall der Zeitarbeit hat die Bundesagentur für Arbeit allerdings keinerlei Ermessensspielraum, denn in § 40 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes heißt es: "Die Zustimmung nach § 39 ist zu versagen, wenn [...] der Ausländer als Leiharbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) tätig werden will."

Mit anderen Worten: Will ein Ausländer aus einem Drittstaat in Deutschland arbeiten und legt für den Aufenthaltstitel mit Erwerbsberechtigung einen Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen vor, wird er diesen Aufenthaltstitel nicht erhalten.

Über den Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP)

Der GVP entstand Anfang Dezember 2023 durch die Verschmelzung des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Der Verband mit seinen 5.600 Mitgliedsunternehmen verfügt daher über jahrzehntelange Erfahrung in der Interessenvertretung der Branche und ist das Sprachrohr für die Personaldienstleister in ihrer ganzen Vielfalt.

Pressekontakt:

Doris Bergmann
Leiterin Fachbereich Kommunikation

Gesamtverband der
Personaldienstleister e.V. (GVP)
Universitätsstr. 2-3a
10117 Berlin

Telefon: +49 30 206098 - 5211

E-Mail: presse@personaldienstleister.de
Internet: www.personaldienstleister.de

Original content of: Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP), transmitted by news aktuell

More stories: Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)
More stories: Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)
  • 31.03.2024 – 11:00

    "Massiver Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit"

    Berlin (ots) - Zu der am 1. April 2024 auslaufenden Ausnahmeregelung, wonach unter Einhaltung strenger Auflagen ausschließlich in der Fleischverarbeitung Zeitarbeit zum Abfangen saisonaler Produktionsspitzen genutzt werden konnte, erklärt der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP): Dass die Ausnahmeregelung für die Zeitarbeit nicht verlängert und entfristet ...

  • 21.03.2024 – 13:48

    Durchbruch im Nachweis- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Textform statt Schriftform

    Berlin (ots) - Zum Beschluss der Bundesregierung, im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV die Schriftform im Nachweis- und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch die Textform zu ersetzen, erklärt GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter: "Der GVP begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung das Schriftformerfordernis im Nachweisgesetz und im ...