Mehr Rechtssicherheit bei Bauträgergeschäften
Verbraucherschützer und Baubranche senden gemeinsamen Appell an die Bundesregierung
Berlin (ots)
Welche Grundproblematiken bestehen bei Bauträgergeschäften und wie können Lösungswege gefunden werden? Zu diesen Kernfragen luden die Verbraucherschützer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am gestrigen Dienstag, den 17. Oktober 2017, Vertreter von Interessenverbänden, der Baubranche, Rechtsprechung und Wissenschaft zu einem "Rechtspolitischen Forum Bauträgervertragsrecht" ein. In einem waren sich die Teilnehmer einig: Alle vom Bauträgergeschäft betroffenen Parteien benötigen mehr verbindliche Regelungen.
Grundproblematiken bei der Abwicklung
Wer heute eine Eigentumswohnung erwerben will, schließt häufig einen Vertrag mit einem Bauträger ab. Dieses Bauen ist besonders anspruchsvoll, weil der Käufer für Wohneigentum Geld bezahlt, das auf dem Grundstück eines anderen entsteht. "In der täglichen Praxis erkennen wir bei der Abwicklung von Bauträgergeschäften grundlegende Problematiken, die auf eine bestehende Rechtsunsicherheit hinweisen", erklärte Peter Mauel, 1. Vorsitzender des BSB, in seiner Eröffnungsrede. Dieser These schlossen sich Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht, und Prof. Dr. Jochen Glöckner, LL.M., Universität Konstanz, bei ihren Vorträgen zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums und zur Nachzüglerproblematik an. Dass der Gesetzgeber nachbessern muss, sah auch Notar Dr. Gregor Basty aus München. RA Dr. Hans-Egon Pause ergänzte, dass auch die Bauträger in der Pflicht stünden. Diese müssten die Vertragsgestaltung für den Verbraucher besser nachvollziehbar gestalten.
Bauträgerrecht gehört auf die politische Agenda
Übereinstimmung bestand darin, dass das Bauträgergeschäft essentiell zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums ist. Genauso zweifellos sei hingegen, "dass in diesem komplizierten Rechtskonstrukt erhebliche Unsicherheiten für alle am Bau beteiligten Parteien entstehen. Diese Gesetzeslücken müssen geschlossen werden", so Mauel. Umso wichtiger ist es, dass das Thema im kommenden Koalitionsvertrag berücksichtig wird und auf der politischen Agenda steht. Darin, so stellte Moderator Günther Jansen, Vorsitzender Richter am OLG Hamm a.D., in seinem abschließenden Fazit fest, seien sich alle am heutigen Tag einig und darauf sollten alle anwesenden Teilnehmer hinwirken.
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