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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Online-Beratung für Vergleichsangebote von VW in der Musterfeststellungsklage an

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Online-Beratung für Vergleichsangebote von VW in der Musterfeststellungsklage an
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Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr bietet ab sofort für die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen VW eine Online-Beratung an. Die Verbraucher können von einer im Diesel-Abgasskandal führenden Kanzlei ihre Vergleichsangebote von VW seriös überprüfen lassen. Derzeit erhalten Teilnehmer der Musterfeststellungsklage Post vom Autobauer. Ab dem 20. März 2020 will die VW AG mit einem Online-Portal den Vergleich für rund 260.000 Verbraucher abwickeln. Die beiden Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt haben, empfehlen in jedem Fall eine anwaltliche Beratung. Denn für manchen Verbraucher ist eine Einzelklage die bessere Lösung. Die Kanzlei hat in zahlreichen Urteilen höhere Zahlungen erstritten, als VW im MFK-Vergleich anbieten möchte.

Einzelklage schlägt das mögliche MFK-Vergleichsangebot

Das Landgericht Düsseldorf hat im Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG am 29. Januar 2019 ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 LTDI bezahlen. Das Fahrzeug sei mit einem manipulierten Motor ausgerüstet, daher mangelhaft und nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet gewesen, urteilte das Landgericht, in dem von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenen Urteil (Az. 1 O 132/17). Die Kläger erhielt in dem Fall für seinen im August 2010 gekauften VW Passat Variant 2,0 LTDI 5125 Euro zugesprochen. Bei einem Kaufpreis von 20.500 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt bei einem Baujahr 2010 hingegen nur eine Summe von 2853 Euro. Also in diesem Beispiel wäre die Einzelklage mit 2272 Euro lukrativer gewesen als das MFK-Vergleichsangebot.

Servicepaket für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage

Das Beispiel des VW Passat zeigt deutlich, wie wichtig eine anwaltliche Beratung für die teilnehmenden Verbraucher an der Musterfeststellungsklage ist. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat ein Servicepaket geschnürt, mit dem es auch Verbrauchern ohne Rechtsschutzversicherung ermöglicht wird, mit einer Einzelklage zu ihrem Recht zu kommen. Die Verbraucher-Kanzlei

  • prüft, ob die Verbraucher in die Vergleichsgruppe fallen
  • schätzt ein, ob der Vergleichsbetrag fair für die Verbraucher ist
  • stellt das Vergleichsangebot einer Einzelklage gegenüber
  • nimmt eine Risikoeinschätzung der Möglichkeiten für die Verbraucher vor
  • informiert die Verbraucher über eine mögliche Prozesskostenfinanzierung

Rechtsprechung hat sich zugunsten der Verbraucher gewandelt

Die Chancen stehen für Individualklagen nach wie vor sehr gut. Denn die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Monaten zugunsten der Verbraucher gedreht. Die Zahl der Gerichte, die den Konzern im Fall des Motors EA 189 mit seinen Tochterunternehmen Skoda, Audi, Porsche und Seat wegen sittenwidriger Täuschung verurteilen, nimmt dramatisch zu. 19 von 24 Oberlandesgerichten haben den Autobauer wegen der Manipulation seiner Motoren auf Schadensersatz verurteilt. Zudem verurteilen laut dem Projekt "Dieselskandal" der Universität Regensburg 99 von 115 Landgerichten VW.

Zu dem verhandelt am 28. April 2020 der Europäische Gerichtshof und am 5. Mai 2020 der Bundesgerichtshof über entscheidende Fragen im Diesel-Abgasskandal bei VW. Deshalb sieht die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer generell steigende Chancen für die Verbraucher, gegen VW vor Gericht zu gewinnen. Das gilt auch für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage, für die das Vergleichsangebot nicht passt oder gar keines angeboten bekommen werden. VW-Kunden, die ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 gekaufte haben oder beim Erwerb des Fahrzeugs im Ausland lebten, erhalten kein Angebot. Doch auch deren Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt.

Für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage hat die Kanzlei gerade ein großes Servicepaket online gestellt, das auch für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung interessant ist. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Partner Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer vertreten darüber hinaus in einer Spezialgesellschaft für den Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.

Wie sieht der Vergleich mit VW konkret aus?

  1. Die Volkswagen AG verpflichtet sich, 830 Millionen Euro als Entschädigung an Teilnehmer der MFK auszubezahlen.
  2. Der Vergleich erspart den Teilnehmern eine eigene Klage - so wie es das Verfahren zur MFK vorsieht, wenn es denn zu Ende geführt worden wäre. So gibt es jetzt ohne Umwege Geld.
  3. Mit dem Vergleich erhalten Anspruchsberechtigte Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro - je nach Modell und Alter des Fahrzeugs.
  4. Der Vergleich betrifft 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage.
  5. Ausgeschlossen vom Vergleich sind allerdings einige Verbraucher, beispielsweise diejenigen, die die zum Kaufzeitpunkt Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten oder die ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben haben. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat dem vzbv und seinen Anwälten klargemacht, dass diese Fälle vom jeweiligen Einzelfall abhängen und daher nicht in der MFK allgemeingültig behandelt werden können.
  6. VW wickelt den Vergleich in Eigenregie über eine Online-Plattform ab. Die Teilnehmer der MFK erhalten von VW und dem vzbv derzeit ein Informationsschreiben. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Betroffenen im Zeitraum vom 20. März 2020 bis 20. April 2020 ihren Anspruch anmelden und den Vergleich annehmen können. Ein späterer Abschluss des Vergleiches ist grundsätzlich nicht möglich.
  7. Der vzbv hat eine Drei-Stufen-Kontrolle bei der Abwicklung des Vergleichs festgeschrieben: VW verpflichtet sich, den Teilnehmern der MFK eine anwaltliche Erstberatung von bis zu einmalig 190 Euro (netto) zu bezahlen. Der vzbv rät den Verbrauchern dazu, sich von Anwälten beraten zu lassen, die mit dem Dieselskandal vertraut sind. Ein Wirtschaftsprüfer überwacht, kontrolliert und zahlt die Entschädigung an die Teilnehmer der MFK aus. Ein Monitoring-Team überwacht die Arbeitsweise, die Auszahlpraxis und regelt Problemfälle.
  8. Der Vergleich ist für die Teilnehmer nicht verpflichtend. Jeder Verbraucher ist in seiner Entscheidung frei, das Angebot anzunehmen oder nicht. Jeder sollte überprüfen, ob eine individuelle Klage lukrativer sein kann als die Annahme des Vergleichs. Um das herauszufinden, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Online-Beratung an. Die Verbraucherkanzlei rät dringend dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen.
  9. Der vzbv wird die Musterfeststellungsklage zurücknehmen, wenn der Vergleich abgewickelt worden ist. Dann ist das gerichtliche Verfahren beendet.

Welche juristischen Möglichkeiten gibt es im Diesel-Abgasskandal?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

  1. Rückabwicklung: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
  2. Schadensersatz/Wertminderung: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat - mehr dazu hier.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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