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Diesel-Abgasskandal: Daimler am Landgericht Stuttgart wegen illegaler Abschalteinrichtung verurteilt
Gericht: Thermofenster manipuliert Abgaskontrollsystem

Die Daimler AG hat im Diesel-Abgasskandal vor dem Landgericht Stuttgart erneut in erster Instanz ein Verfahren verloren. Das Gericht verurteilte den Autobauer wegen sittenwidriger Täuschung zu Schadensersatz in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises. Zusätzlich hat das Gericht dem Kläger sogenannte vier Prozent deliktische Zinsen seit dem Kauf des Fahrzeugs zugesprochen. In der Summe erhält der Verbraucher somit über 30 Prozent des Kaufpreises. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus (Az. 7 O 344/19), dass in dem Fahrzeug mit dem sogenannten Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung verbaut worden war. Dies habe zu einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne von § 826 BGB geführt.

Mercedes Benz mit unzulässiger Abschaltreinrichtung

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Mercedes Benz C 220 D mit dem Motor OM 651, Euro 6. Der Pkw wurde von der Daimler AG im Zuge einer freiwilligen Servicemaßnahme zurückgerufen, um eine verbotene Abschaltvorrichtung zu beseitigen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat gegen die Daimler AG zahlreiche Rückrufe angeordnet - vor allem bei den Motoren vom Typ OM 651. Für das Gericht spielte es keine Rolle, ob es sich um eine freiwillige oder um eine verpflichtende Rückrufmaßnahme des KBA handelt. Die Kammer wertete das Thermofenster als eine verbotene Abschaltvorrichtung. Das Landgericht argumentierte auch mit dem Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17). Der BGH hatte entschieden, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen. Diese Sichtweise ebnete in vielen darauf folgenden Verfahren den Weg für die Rückgabe des Fahrzeugs oder Schadensersatzforderungen.

Was können Verbraucher im Daimler-Abgasskandal unternehmen?

Das Urteil zeigt für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr, dass die Chancen vor Gericht zu gewinnen, weiter gestiegen sind. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Die Verbraucher-Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW und haben einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt. Mit einem Servicepaket greift die Kanzlei Verbrauchern beim VW-Vergleich unter die Arme.

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird im Ergebnis die Umwelt verpestet. Nur die dafür angewandte Technik ist eine andere. Die Kanzlei hat bereits zahlreiche Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten. Erst jüngst vor dem Landgericht Freiburg. Oder im vergangenen Jahr ebenfalls vor dem Landgericht Stuttgart (Az. 23 O 127/18).

  1. Rücktritt: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
  2. Schadensersatz: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Der Autobauer muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben in Verfahren gegen die VW AG hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat - mehr dazu hier.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend

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