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Dieselgate 2.0: VW-Motor EA 288 rückt in den Mittelpunkt der Justiz
Zahlreiche Urteile gegen Autobauer

Dieselgate 2.0: VW-Motor EA 288 rückt in den Mittelpunkt der Justiz / Zahlreiche Urteile gegen Autobauer
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Dass der Volkswagenkonzern (VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda) beim Dieselmotor EA 189 betrogen hat, ist vom Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt worden. Doch Dieselgate 2.0 hat für VW längst begonnen. Die neue Motorengeneration EA 288 rückt in den Fokus der Gerichte. Derzeit häufen sich verbraucherfreundliche Urteile und Beschlüsse. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist das nicht verwunderlich. Schließlich sind am 30. April 2020 in einem Gutachten vor dem Europäischen Gerichtshof temperaturabhängige Abgasregulierungen in Motoren als unzulässig bezeichnet worden. Und im EA 288 ist ein Thermofenster verbaut. Dr. Stoll & Sauer hat bereits ein Urteil zu diesem neuen Diesel erstritten. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

EuGH läutet neue Runde im Diesel-Abgasskandal ein

Als der erste Diesel-Abgasskandal von VW im Herbst 2015 von den USA nach Europa herüberschwappte, sahen Politik und selbst Verbraucherschützer kaum Chancen, den Autobauer für seine Tricksereien haftbar zu machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer war die erste Sozietät, die bereits am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Diesel-Abgasskandal gegen VW einreichte, und damit den Weg zur Musterfeststellungsklage und zum ersten Urteil vor dem BGH ebnete. Die Rechtsprechung hat sich seither erheblich zugunsten der Verbraucher gedreht. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19).

Die Chancen, sich gegen den VW-Konzern vor Gericht durchzusetzen, steigen auch im Hinblick auf die neue Motorengeneration - beispielsweise den EA 288. Am Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Und im EA 288 ist unter anderem ein sogenanntes Thermofenster verbaut. Das hat VW bereits am Landgericht Duisburg zugegeben. Daher geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass betroffene Verbraucher erneut geschädigt worden sind und rät zur anwaltlichen Beratung. Denn die Fahrzeuge sind im Wert erheblich gemindert. VW hat eine umweltfreundliche Motorisierung angepriesen. Letztlich könnte die Umwelt genauso wie beim EA 189 verpestet werden, weil der Stickoxid-Grenzwert nur auf dem Prüfstand und nicht im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten wird. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

Erste Urteile und Beschlüsse gegen VW zum EA 288

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt einige aktuelle Urteile und Beschlüsse zum Motor EA 288 vor, die zeigen, dass Dieselgate 2.0 bereits begonnen hat.

  1. Das Landgericht Offenburg verurteilte am 23. Juni 2020 die VW-Tochter Audi und ein Autohaus aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB (Az. 3 O 38/18). Der Audi A3 2,0 TDI Quattro mit dem Motor EA 288 Euro 6 enthält nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil hat folgende bemerkenswerte Eckpunkte:
    - Das Gericht kritisiert das Prozessverhalten von Audi als "Leugnen". Die sogenannte 
      Teststandserkennung oder Prüfstandserkennung in dem Audi, in der die EU-Grenzwerte für Stickoxide 
      eingehalten werden, hat Audi am Anfang des Verfahrens nicht eingeräumt, sondern den Vorwurf nur als 
      "unzutreffend" bezeichnet. Daraufhin wollte das Gericht Beweise erheben. In neuer Gerichtsbesetzung 
      und nach schriftlichem Nachfragen wurde der Einbau einer als "Umschaltlogik" bezeichnete 
      Abschalteinrichtung verneint. Eine Teststandserkennung räumte Audi dann nach erneutem Nachfragen mit
      dem Hinweis ein, dass zum Normalbetrieb auf der Straße jedoch kein Unterschied bestehe. Beim 
      nächsten schriftlichen Nachfassen und der Frage des Gerichts, wozu es dann eine solche Erkennung 
      gebe, tat Audi dann so, als ob es selbstverständlich sei, dass der Teststandsbetrieb auch 
      Auswirkungen auf den Katalysator und somit die Abgaskontrolle habe.
    - Das Gericht bezog sich in seinem Urteil explizit auf das Gutachten der Generalanwältin am EuGH, 
      Eleanor Sharpston. Die hatte am 30. April 2020 in einem VW-Verfahren temperaturabhängige 
      Abgaskontrollsysteme, wie ein Thermofenster eines darstellt, als unzulässig bezeichnet (Az. C 693/18
      (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/eugh-generalanwaeltin-vw-hat-eu-recht-gebrochen-kanzlei-dr-stol
      l-sauer-sieht-beim)). Die Vorschriften, so Sharpston, seien sehr eng auszulegen. Zum Schutz des 
      Motors ist laut Sharpston zwar eine Abschalteinrichtung durchaus zulässig. Dabei erfasst diese 
      Ausnahme nach Ansicht der Generalanwältin nur den Schutz des Motors vor dem Eintreten von 
      unmittelbaren und plötzlichen Schäden (und nicht vor langfristigeren Auswirkungen wie Abnutzung oder
      Wertverlust). Die Generalanwältin ist der Ansicht, "dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die 
      die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des 
      Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können." Aus Sicht 
      der Generalanwältin rechtfertigt das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu 
      verzögern, nicht den Einsatz einer Abschalteinrichtung. Gerade damit haben die meisten Hersteller 
      bisher vor Gericht argumentiert. Dieser Begründung dürfte nun ein Riegel vorgeschoben werden.
    - Dass kein Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt bisher gegen den EA 288 vorliegt, war für den Richter 
      unmaßgeblich. Dafür könne es viele Gründe geben - wie etwa "politischen Einfluss".
    - Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  2. Landgericht Duisburg (30. Oktober 2018, Az. 1 O 231/18): In diesem Verfahren soll VW nach einem SWR-Bericht zugegeben haben, im EA 288 ein sogenanntes Thermofenster eingebaut zu haben. Das Gericht sieht Haftung von VW aus § 826 BGB als gegeben an.
  3. Landgericht Wuppertal (15. März 2019, Az. 2 O 273/18): Ein Gutachten soll herausfinden, ob im EA 288 eine Prüfstanderkennung und eine Software verbaut worden ist, die bei einer bestimmten Drehzahl die Abgasreinigung herunterfährt.
  4. Landgericht Krefeld (6. November 2019, Az. 2 O 370/18): Das Gericht sah einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB. Die Beklagte hat massenhaft und mit erheblichem technischem Aufwand gesetzliche Umweltvorschriften ausgehebelt (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019, VIII ZR 225/17) und zugleich Kunden manipulierend beeinflusst, indem das Emissionskontrollsystem durch eine schadstoffmindernde Aufheizstrategie, die nahezu ausschließlich im Prüfstandmodus anspringt, anders gesteuert wurde als im regulären Fahrbetrieb.
  5. Landgericht Regensburg (19. März 2020, Az. 73 O 1181/19): In diesem Verfahren sah das Gericht bei VW eine Haftung aus § 826 BGB. Mit der Abgasmanipulation habe sich das Unternehmen auf rechtswidrigem Weg Wettbewerbsvorteile zu verschaffen versucht, um seinen Gewinn zu steigern.
  6. Landgericht München (Az. 3 O 13321/19): Spannend an diesem Urteil - es handelt sich um den VW T6 mit EA 288. Das Gericht führt aus, dass bei Vorliegen eines "Thermischen Fensters" nicht einmal ein amtlicher Rückruf notwendig sei, und eine Abschaltvorrichtung, die der EU-Norm nicht entspreche, grundsätzlich eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bedeute. Die VW-Anwälte sollen die Abschaltvorrichtung nicht mal in Frage gestellt haben. Das Thermofenster entspreche der EU-Verordnung 715/2007. Die Anlage, entgegnete das Gericht, sei zwar nach der Verordnung genehmigt, aber VW lege sie falsch aus. Eine vorsätzliche Schädigung löst nach Paragraf 826 BGB den vollen Schadensersatz aus. Weitere Urteile und Hinweisbeschlüsse, die VW in die Haftung nehmen wollen:
  7. Oberlandesgericht Köln I (19. September 2019, Az. 15 U 117/19):
  8. Oberlandesgericht Köln II (12. September 2019, Az. 15 U 234/18)
  9. Landgericht Baden-Baden (13. Januar 2020, Az. 4 O 247/19)
  10. Landgericht Bielefeld (Az. 6 O 74/18; 7 O 20/19)
  11. Landgericht Ellwangen (Az. 2O 290/18)
  12. Landgericht Lübeck (Az. 17 O 143/18)

Was können Verbraucher im VW-Abgasskandal unternehmen?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt.

  1. Rücktritt: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Der BGH hat in seinem ersten Urteil am 25. Mai 2020 im Fall des Motors EA 189 eine solche Rückabwicklung gebilligt und VW verurteilt.
  2. Schadensersatz: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Der Autobauer muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben in Verfahren gegen die VW AG hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat - mehr dazu hier.

Was bisher alles rund um den EA 288 geschah

  1. Der EA 288 (EA steht übrigens für Entwicklungsauftrag) ist ein Dieselmotor von VW mit drei oder vier Zylindern. Es ist der Nachfolger des EA 189, der den Diesel-Abgasskandal ins Rollen brachte. Er wird mit einem Hubraum von 1422, 1598 und 1968 ccm sowie einer Leistung zwischen 55 und 176 kW verbaut. Seit 2012 wird er in Diesel-Fahrzeugen des VW-Konzerns verwendet.
  2. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig durchsuchte am 3. Dezember 2019 bei einer Razzia Geschäftsräume der Volkswagen AG in Wolfsburg. Hintergrund waren Ermittlungen, die sich auf Dieselfahrzeuge mit Motoren des Typs EA 288 beziehen. Ermittlungsergebnisse sind bis heute der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben worden.
  3. Die Anschuldigungen gegen die neue Motorengeneration von VW sind nicht neu. Bereits 2015 wurde bekannt, dass VW in den USA den EA 288 mit einer Abschalteinrichtung ähnlich dem des Vorgänger-Diesels EA 189 in den Verkauf gebracht haben soll. Am 15. Oktober 2015 bestritt VW, dass noch andere Motoren als die Baureihen EA 189 manipuliert worden waren. Sieben Tage später dann das Eingeständnis, dass in den USA auch die Baureihe EA 288 betroffen war. Die Abschalteinrichtungen sollen nach VW-Angaben nach der Umstellung der Motorengeneration auf Euro 6 in den USA und auch in Europa entfernt worden sein.
  4. Derzeit versucht VW, Kunden zu einem Software-Update zu bewegen. Betroffen sind Fahrzeuge wie der Golf VII, der mit dem Motor-Typ EA 288 ausgerüstet ist. VW schreibt die Verbraucher an und erklärt ihnen im Rückruf mit der Aktionsnummer 23x4, dass es "infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität" kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß. Das Kraftfahrt-Bundesamt KBA hat das Update genehmigt - mehr dazu hier. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern davon ab, das Update aufspielen zu lassen. Schon beim EA 189 hatte das Update unliebsame Auswirkungen auf das Fahrzeug wie einen höheren Spritverbrauch.
  5. Das Landgericht Wuppertal ( AZ. 2 O 273/18) erklärte im Frühjahr 2019 in einem Fall, in dem der Besitzer eines VW Golf VII mit einem Dieselmotor EA 288 geklagt hatte, diesen Motorentyp zum Prüffall. Das Gericht erließ einen Beweisbeschluss. Gutachter schauen sich jetzt den Motor und sein Abgaskontrollsystem genauer an.
  6. Das Landgericht Duisburg hat in einem bisher unveröffentlichten Urteil die Abschalteinrichtung in einem VW Golf 7 als illegal eingestuft. Und der Autobauer hat den Einbau nach einem Bericht des Südwestrundfunks SWR in der Verhandlung bereits Ende 2018 zugegeben, hält ihn aber für legal. Zudem räumte VW ein, dass das Fahrzeug erkennen könne, ob es sich gerade auf einem Prüfstand befindet. Dass die Chancen für die Verbraucher gutstehen, ihr Recht gegen VW auch beim EA 288 durchzusetzen, zeigt das Beispiel Daimler AG. Die Autobauer aus Stuttgart verbauen - ähnlich wie auch VW beim EA 288 - unter anderem Thermofenster in ihren Motoren. Die funktionieren als Abschalteinrichtung. Die Gerichte verurteilen derzeit Daimler zur Zahlung von Schadensersatz an die Verbraucher - mehr dazu hier.

Betroffene Fahrzeuge mit EA288-Motoren

In welchen Fahrzeugen verbaute die Volkswagen AG und ihre Töchterunternehmen den umstrittenen EA 288-Motor? Hier ein Überblick:

Audi-Modelle

  • Audi A1 8X
  • Audi A3 8V
  • Audi A4 B8
  • Audi A4 B9
  • Audi A5 F5
  • Audi A6 C7
  • Audi Q2 GA

VW-Modelle

  • VW Amarok
  • VW Arteon
  • VW Beetle
  • VW Caddy
  • VW CC
  • VW Crafter
  • VW Golf VII
  • VW Golf Sportsvan
  • VW Jetta VI
  • VW Passat B8
  • VW Polo V
  • VW Polo VI
  • VW Scirocco III
  • VW Sharan II
  • VW Tiguan
  • VW Tiguan II
  • VW Touran II
  • VW T-Roc
  • VW T6 (California)

Seat-Modelle

  • Seat Alhambra II
  • Seat Arona
  • Seat Ateca
  • Seat Ibiza
  • Seat Leon III
  • Seat Tarraco
  • Seat Toledo IV

Skoda-Modelle

  • Skoda Fabia III
  • Skoda Karoq
  • Skoda Kodiaq
  • Skoda Kodiaq RS
  • Skoda Octavia III
  • Skoda Rapid
  • Skoda Superb III

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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