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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rückruf im Diesel-Abgasskandal von VW ist für verbraucherfreundliches Urteil nicht nötig
Dr. Stoll & Sauer sieht gestiegene Chancen im Fiat-Chrysler-Skandal

Rückruf im Diesel-Abgasskandal von VW ist für verbraucherfreundliches Urteil nicht nötig / Dr. Stoll & Sauer sieht gestiegene Chancen im Fiat-Chrysler-Skandal
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Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil zum Diesel-Abgasskandal der Audi AG eine bemerkenswerte Einschätzung zum Thema Rückrufe abgegeben (Az. 5 U 145/20). Demnach sieht das Gericht einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundeamtes für eine Verurteilung des Autobauers nicht als zwingend notwendig an. Es reiche aus, wenn der Kläger „greifbare Umstände anführt, auf die er den Verdacht gründet, sein Fahrzeug weise eine oder mehrere Abschalteinrichtungen auf“. Der Senat stützt sich bei seiner Entscheidung auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sieht durch das Urteil die Chancen von Verbrauchern gegen Fiat Chrysler und Iveco gestiegen. Denn mit einem behördlichen Rückruf ist nicht zu rechnen, da die Motoren in Italien zugelassen worden sind. Die Beweislast gegen Fiat ist jedoch enorm. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern zu einer Beratung im kostenlosen Online-Check.

Audi AG wegen Abgasmanipulation an 3-Liter-Diesel verurteilt

Der Abgasskandal der Volkswagen AG umfasst nicht nur die Motoren EA189 und EA288, sondern auch die großen 3-Liter-Motoren – EA896 und EA897. Im vorliegenden Verfahren ging es am Oberlandesgericht Koblenz um einen Audi A6 Allround 3.0 TDI Euro 6 plus. Der A6 verfügt über eine Abgasrückführung und einen SCR-Katalysator mit AdBlue-Eindüsung. Die Abgasrückführung wird mit einem sogenannten Thermofenster reguliert – praktisch ausgeschalten. Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des KBA vor. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte die Audi AG am 13. Januar 2021 aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. Das Gericht sah es als erwiesen, dass das Fahrzeuge über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügt. Audi muss dem Kläger 54.278,05 Euro zurückerstatten und erhält dafür das Fahrzeug zurück. Der Kläger muss sich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt das Urteil deutlich, dass der Abgasskandal für VW noch lange nicht zu Ende ist. Klagen sind auch heute noch möglich. Die 3-Liter-Motoren und der EA288-Diesel stehen unter Verdacht, die Abgasreinigung zu manipulieren. Gerichte votieren in den vergangenen Monaten auch im Hinblick auf das BGH-Urteil vom 28. Januar 2020 verbraucherfreundlich. Hier hat eine Trendwende eingesetzt, die zudem durch ein Urteil vom 17. Dezember 2020 am Europäischen Gerichtshof (EuGH) verstärkt wird. Abschalteinrichtungen sind für den EuGH generell unzulässig (Az. C-693/18). Ausnahmen hat das Gericht nur in ganz engen Grenzen zugelassen. Letztlich muss der Motor - überspitzt formuliert - kurz davor sein, in die Luft zu fliegen oder den Geist aufzugeben. Die Kanzlei rät daher betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, für 260.000 Betroffene einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Was bedeutet das Urteil für den Abgasskandal des Fiat-Imperiums?

Im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und Iveco spielt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine herausragende Rolle – vor allem für die Reise- und Wohnmobilbranche. Das KBA hat offensichtlich aufgrund politischen Drucks den Einbau von Fiat-Motoren in die beliebten Freizeitfahrzeuge zugelassen, obwohl allen daran Beteiligten klar war, dass die Multijet-Diesel die Abgasreinigung manipulierten. So ist der Abgasskandal des Fiat-Imperiums in die Branche gelangt. Das KBA selbst kann keinen Rückruf der Motoren anordnen. Die Typgenehmigung erlangte Fiat in Italien. Und nach Recherchen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist dem KBA nicht bekannt, ob mit einem Rückruf aus Italien zu rechnen ist. Die italienische Behörde hält bei FCA alles für gesetzeskonform. Also kein Rückruf – keine Chance vor Gericht?

Nein! Das vorliegende Audi-Urteil zeigt, es braucht nicht zwingend einen Rückruf, um als Verbraucher seine berechtigten Ansprüche vor Gericht durchsetzen zu können. Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 dafür die Grundlage gelegt. Ansprüche auf Schadensersatz im Dieselskandal können vor Gericht nicht einfach als Behauptungen 'ins Blaue hinein' verworfen werden. Die Autohersteller können zudem das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung nicht ohne jede weitere Erklärung lapidar bestreiten. Im vorliegenden Fall hätte die Audi AG sich von den Vorwürfen mit detaillierten Erklärungen zur Funktionsweise der Motorsteuerung entlasten müssen – das nennt sich sekundäre Darlegungslast. Doch genau davor fürchten sich die Hersteller.

Zwei Beispiele: Die Daimler AG fällt derzeit in zahlreichen verbraucherfreundlich endenden Verfahren dabei auf, wenig bis gar nichts zur Erklärung der Motorsteuerung beizutragen - selbst wenn ein Rückruf zum streitgegenständlichen Fahrzeug vorliegt. Die Aufforderungen der Gerichte, die Rückrufschreiben ungeschwärzt vorzulegen, kommt das Unternehmen teilweise nicht nach oder nur unzureichend. Die Folgen sind Verurteilung aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung der Verbraucher.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat vor dem Landgericht Offenburg am 23. Juni 2020 gegen Audi ebenfalls ein bemerkenswertes verbraucherfreundliches Urteil erstritten, obwohl die Audi AG wenig Erhellendes beigetragen hat und kein Rückruf des KBA vorlag (Az. 3 O 38/18). Dem Richter war das Fehlen eines Rückrufs egal. Dafür könne es viele Gründe geben – wie etwa „politischer Einfluss“, merkte der Vorsitzende Richter an. Das Gericht kritisierte das Prozessverhalten von Audi als „Leugnen“. Die sogenannte Teststandserkennung oder Prüfstandserkennung, in der die EU-Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden, hat Audi am Anfang des Verfahrens nicht eingeräumt, sondern den Vorwurf nur als „unzutreffend“ bezeichnet. Eine Teststandserkennung räumte Audi dann nach erneutem Nachfragen mit dem Hinweis ein, dass zum Normalbetrieb auf der Straße jedoch kein Unterschied bestehe. Beim nächsten schriftlichen Nachfassen und der Frage des Gerichts, wozu es dann eine solche Erkennung gebe, tat Audi dann so, als ob es selbstverständlich sei, dass der Teststandsbetrieb auch Auswirkungen auf den Katalysator und somit die Abgaskontrolle habe. Das Gericht bezog sich in seinem Urteil explizit auf das Gutachten der Generalanwältin am EuGH, Eleanor Sharpston. Die hatte am 30. April 2020 in einem VW-Verfahren temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme, wie ein Thermofenster eines darstellt, als unzulässig bezeichnet (Az. C 693/18). Die Vorschriften, so Sharpston, seien sehr eng auszulegen. Auch der Offenburger Richter schloss sich dieser Ansicht an. Der EuGH hat das Gutachten am 17. Dezember 2020 bestätigt.

Deutschen Gerichten ist der politische Einfluss auf den Abgasskandal durchaus bewusst. Gerade die Einmischung der Politik – namentlich von den beiden CSU-Politiker Alexander Dobrindt und Andreas Scheuer - hat den Skandal rund um die Reise- und Wohnmobilbranche im Fiat-Skandal erst ausgelöst. Scheuer hat im Bundesverkehrsministerium 2016 als damaliger CSU-Generalsekretär interveniert, damit die Branche weiterhin die auffällig gewordenen Fiat-Motoren verbauen darf. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sind das in der Gesamtschau starke Argumente, dass sich im Abgasskandal von Fiat Chrysler und Iveco die Gerichte auf die Seite der Verbraucher stellen werden. Die Kanzlei rät daher betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

Was spricht dafür, dass Fiat Chrysler Motoren manipuliert?

Im Abgasskandal von Fiat Chrysler hat das Bundesverkehrsministerium aktiv eingegriffen und dafür gesorgt, dass manipulierte Motoren in Reise- und Wohnmobilen auf deutschen Straßen fahren dürfen. Hier liegt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein klarer Fall von Staatshaftung vor. FCA manipuliert mit seinen Motoren die Abgasreinigung und hat an die Verbraucher minderwertige Fahrzeuge verkauft. Hier Fakten, was im Skandal alles bekannt und geschehen ist und wie unverfroren KBA und Verkehrsministerium die Hände in den Schoß gelegt haben, obwohl europäisches Recht gebrochen worden ist:

  1. In den USA klagten bereits 2015 Investoren wegen angeblich irreführender Angaben zu Dieselabgasen gegen FCA. Erst im April 2019 einigte sich Fiat Chrysler im Rechtsstreit mit US-Anlegern auf einen Vergleich. Der Autokonzern akzeptierte eine Zahlung von 110 Millionen Dollar (98 Millionen Euro).
  2. Im Frühjahr 2016 ließ die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Zuge des Diesel-Abgasskandals vom VW auch die Abgaswerte von Fahrzeugen anderer Hersteller überprüfen. Der Fiat 500X Euro 6 sprengte laut einer Mitteilung vom 9. Februar 2016 mit 1777 mg/km Stickoxid bei einer Untersuchung durch die Berner Hochschule alle Normen. Euro 6 erlaubt einen Ausstoß von 80 mg/km Stickoxid.
  3. Das von der DUH informierte Kraftfahrt-Bundesamt überprüfte nun ebenfalls Fiat-Fahrzeuge. Im April 2016 fiel neben dem Fiat 500X auch der Fiat Ducato Euro 5 negativ auf. Das KBA stellte klar, dass das System der Abgasrückführung (AGR) in seiner Wirksamkeit reduziert arbeitet. Das ist letztlich eine Beschreibung für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der Ducato dient als Basisfahrzeug für die Reise- und Wohnmobilbranche.
  4. Wenig später informierte die Bosch GmbH das Bundesverkehrsministerium darüber, dass der Autozulieferer an Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen geliefert hatte. Bosch war im Zuge der Untersuchungen zum VW-Abgasskandals ins Visier der Ermittler geraten und packte in einem Gespräch am 14. April 2016 beim KBA gegen Fiat aus.
  5. Im Mai 2016 forderte das KBA Fiat und die italienische Zulassungsbehörde dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die hergestellten Fahrzeuge mit dem genehmigten Typ in Übereinstimmung gebracht werden. Für die italienische Behörde besteht jedoch bis heute kein Handlungsbedarf.
  6. Das KBA beabsichtigte, die Typengenehmigung für Reise- und Wohnmobile mit Fiat-Motoren zu verweigern. Am 25. Mai 2016 intervenierte die Geschäftsleitung von Knaus Tabbert brieflich beim damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer und bittet um eine Lösung des Problems. Der wandte sich am 3. Juni 2016 per Mail an den damaligen Bundesverkehrsminister und Parteifreund Alexander Dobrindt. Am 14. Juni 2016 wurde das KBA gestoppt und die Reise- und Wohnmobile erhielten wieder eine Genehmigung. Die deutschen Hersteller sollten keine Nachteile durch eine Fahrzeugtechnik erleiden, die sie nicht zu verantworten hatten.
  7. Am 31. August 2015 informierte das Bundesverkehrsministerium die EU-Kommission über die Ergebnisse des KBA.
  8. Im Mai 2017 leitete die EU-Kommission aufgrund des Fiat 500X ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die italienische Regierung ein.
  9. 2017 begannen Ermittlungen in den USA gegen den Konzern. Die US-Umweltbehörde EPA fand acht Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen mit Fiat-Motoren. Am 22. Mai 2017 reichte die US-Justizbehörde für die EPA Klage gegen FCA ein. Fiat stritt jedoch ab, die Dieselfahrzeuge manipuliert zu haben. Um die Klage und eine weitere des Bundesstaats Kalifornien beizulegen, zahlte FCA im Januar 2019 mehr als 500 Millionen Dollar (434 Millionen Euro). Zudem musste FCA rund 300 Millionen Dollar für Entschädigungen von US-Autobesitzern sowie Rückrufe und Reparaturen von Dieselwagen bezahlen. Der mitangeklagte deutsche Zulieferer Bosch sollte bis zu 27,5 Millionen Dollar zahlen.
  10. Am 17. Mai 2018 reichte die EU-Kommission vor dem EuGH Klage unter anderem gegen Italien ein. Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich sollen die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen missachtet haben.
  11. Am 22. Juli 2020 kam es durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Durchsuchungen von Büroräumen bei FCA in Deutschland, Italien und der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Konzern wegen Betrugs. Betroffen sind Multijetmotoren der Abgasnormen Euro 5 und 6 der Baujahre 2014 bis 2019. Der seit 2016 schwelende Diesel-Abgasskandal kochte in Deutschland wieder hoch. Es geht um den Verdacht des Betrugs im großen Stil.

Was Dr. Stoll & Sauer im Abgasskandal von Fiat unternimmt

  1. Am 1. August 2020 richtet Dr. Stoll & Sauer eine Webseite für Verbraucher mit Informationen rund um den Skandal ein. Die Seite wird ständig aktualisiert.
  2. Am 3. August 2020 reicht Dr. Stoll & Sauer die erste Klage im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg ein.
  3. Anzeige wegen Betrugs gegen die Robert Bosch GmbH am 8. Oktober 2020 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Bosch hatte die Abschalteinrichtungen für die Fiat-Motoren geliefert und den Autobauer beim Kraftfahrt-Bundesamt angeschwärzt. Aus Sicht der Kanzlei liegt hier eine Tatbeteiligung an einem Betrug vor.
  4. Aus Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und Schriftwechseln geht hervor, dass die Behörde bereits 2016 wusste, dass im Fiat-Motor Ducato eine unzulässige Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipulierte. Trotzdem hat die Behörde Wohnmobile mit diesem Motor die Typengenehmigung womöglich auf Anordnung des Bundesverkehrsministeriums erteilt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert vom Präsidenten des KBA Richard Damm mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 Auskunft und Akteneinsicht über den Vorgang und übersandte ihm einen Fragenkatalog.
  5. Im Skandal involviert ist auch der aktuelle Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und sein Vorgänger im Amt Alexander Dobrindt (beide CSU). Sie haben dafür gesorgt, dass Wohn- und Reisemobile eine Typengenehmigung erhalten, obwohl die Motoren mit illegaler Motorensteuerung ausgerüstet waren. Gegen beide sowie die Bundesrepublik Deutschland wird die Kanzlei im Namen von Mandanten Klage auf Schadensersatz erheben, falls sich die beiden Politiker nicht bereit erklären, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
  6. Mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 hat die Kanzlei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Berlin und München gegen die beiden CSU-Politiker Andreas Scheuer und Alexander Dobrindt gestellt. Vorwurf: Beihilfe zum Betrug. Gemeinsam waren sie im Sommer 2016 dafür mitverantwortlich, den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler in die Reise- und Wohnmobilbranche hineingetragen zu haben.
  7. Gründung der Facebook-Gruppe „ Fiat-Skandal Interessengemeinschaft“. Hier können sich betroffene Verbraucher Hilfe und Informationen abholen. Zudem kooperiert die Kanzlei mit der Gruppe „ Abgasskandal Wohnmobile mit Fiat Ducato Motor der Baujahre 2014-2019“.
  8. Was ist aus dem Vertragsverletzungsverfahren mit der Nummer 20172044 gegen Italien geworden? Fiat Chrysler hat sich nicht an die Richtlinien zur Typengenehmigung gehalten und die italienische Zulassungsbehörde hat offensichtlich nichts dagegen unternommen. Die Kanzlei will deshalb in einem Schreiben vom 15. Oktober 2020 von der Kommission wissen, wie der Stand der Dinge bei dem Verfahren ist.
  9. Der YouTuber Ronny Neubert informiert die Camper-Szene auf seinem Kanal #Projekt SUNxxRISE99 wohnen#im#kasten über den Abgasskandal bei Fiat. Die Kanzlei unterstützt ihn dabei mit ihrem Wissen und ihrer Expertise.
  10. Im Interview mit dem Umweltexperten Axel Friedrich macht die Verbraucherkanzlei öffentlich, dass alle FCA-Motoren mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 im Abgasskandal verwickelt sind. Die Abgasmanipulationen begannen bereits im Jahr 2008.
  11. Dr. Stoll & Sauer hat im Oktober und November 2020 beim Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwei Reisemobile testen lassen. Die Ergebnisse sind schockierend: Wohnmobile der Hersteller Pilote und Dethleffs, die mit Fiat-Ducato-Motoren ausgerüstet sind, sprengen die gesetzlichen Abgasgrenzwerte für Stickoxide. Fahrzeuge mit der Euroabgasnorm 5 überschreiten den Grenzwert für Leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das 9,9- bzw. 6,9-fache.
  12. Der Hersteller Knaus Tabbert ist dafür mitverantwortlich, dass manipulierte Motoren in Reise- und Wohnmobilen verbaut worden sind. Aus diesem Grund hat Dr. Stoll & Sauer am 1. Dezember 2020 Klage gegen Knaus Tabbert am Landgericht Osnabrück eingereicht. Auf Intervention der Geschäftsleitung von Knaus Tabberts beim damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer erhielten die Fahrzeuge eine Typzulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass die Motoren nicht genehmigungsfähig waren.
  13. Am 25. Januar 2021 steht am Landgericht Freiburg die erste mündliche Verhandlung im Abgasskandal von Fiat Chrysler auf der Tagesordnung.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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