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Neue einstweilige Verfügung gegen Uberpop-Fahrer, Landgericht lehnt Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Uberpop ab, mündliche Verhandlung Dienstag, 16.9.2014

Frankfurt (ots)

Die 6. Zivilkammer des LG Frankfurt (Wettbewerbskammer) hat am 08.09.2014 eine einstweilige Verfügung gegen einen Uberpop-Fahrer erlassen. Damit wird dem Fahrer untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über Uberpop anzunehmen und einen Fahrpreis für die Beförderung anzunehmen, wenn er keine Genehmigung nach dem PBefG hat. Andernfalls drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Der Vorwurf der Wettbewerbskammer lautet unlauterer Wettbewerb. Klage eingereicht hatte ein Frankfurter Taxiunternehmer, der Mitglied im Vorstand der Taxivereinigung Frankfurt ist und mit der Genossenschaft Taxi Deutschland eG in dieser Frage zusammengearbeitet hat. Neben dem Ordnungsgeld droht dem Fahrer auch ein Bußgeld, das bis zu 20.000 Euro betragen kann. "An den hohen Summen sieht man, dass der deutsche Gesetzgeber das Thema außerordentlich ernst nimmt, so Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland, die auch die App Taxi Deutschland betreibt. Wir möchten betonen, dass der Fahrer von Uber nur dann eine Bestrafung durch das Gericht riskiert, wenn er sich nicht an das Verbot hält." Dieser Vorgang ist unabhängig von der einstweiligen Verfügung gegen Uber.

Am 10.9. hat das Landgericht Frankfurt den Antrag von Uber auf Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der einstweiligen Verfügung abgelehnt. Damit gilt weiterhin das Vermittlungsverbot für Uberpop. Die mündliche Verhandlung (über den Widerspruch von Uber gegen die einstweilige Verfügung) findet am 16.9. um 9.30 Uhr im Landgericht Frankfurt statt. Das Landgericht rechnet mit hohem Medieninteresse. Die Verhandlung findet im größten Saal statt (Gebäude C, Raum 165). Schlenker: "Uber betreibt illegalen Billig-Wettbewerb zu Lasten der Sicherheit. Das Modell ist schlecht für die deutschen Verbraucher und zerstört sozialversicherungspflichtige Jobs. Sich offen über die deutschen Verbraucherschutz-Gesetze hinwegzusetzen, ist ein Affront, der das wahre Gesicht dieses Unternehmens offenbart." Schlenker erläutert: "Wer in Deutschland Personen befördern will und dies gewerblich - also mit Gewinnabsicht - tut, muss dafür eine Genehmigung haben und über einen Personenbeförderungsschein verfügen, so wie alle Taxifahrer. Wer trotzdem fährt, verstößt gegen die deutschen Gesetze."

Uber hatte schon zuvor angekündigt, weiterhin Rechtsbruch zu betreiben, Bußgelder einfach zu bezahlen. Schlenker: "Wegen der hohen Bevölkerungsdichte ist Deutschland für dieses milliardenschwere Unternehmen besonders interessant. Wenn Uber es in Deutschland nicht schafft, droht ein Investoren-Problem. Das erklärt die Verbissenheit Ubers, deutsche Gesetze offen zu ignorieren."

Was die Urteile für Fahrgäste bedeuten? "Wer bei Uberpop-Fahrern einsteigt, fährt mit einem gerichtlich gestoppten Anbieter, der in Deutschland keine Steuern zahlt, sozialversicherungspflichtige Jobs gefährdet und die rechtsstaatlichen Standards unserer Gesellschaft ignoriert", so Schlenker.

Die Beschlüsse und aktuelle Infos zu den einstweiligen Verfügungen vom 2.9.2014 und 11.09.2014 finden Sie hier: http://www.taxi-deutschland.net/index.php/presse/pressemitteilung

Rückfragen zur einstweiligen Verfügung gegen Uberpop-Fahrer beantwortet der Taxiunternehmer Sven Adler +49(0)69-79207900.

Über die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG

Die Taxi Deutschland eG ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen. Sie betreibt die App "Taxi Deutschland", an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Zweck der Genossenschaft ist das Fördern der Taxizentralen. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker als Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender der Taxi Frankfurt eG; Fred Buchholz, Vorsitzender des "Taxi-Ruf Bremen e.V.", sowie Günther Möller, Geschäftsführender Gesellschafter der Taxi Hamburg 6x6 GmbH & Co. KG.

Eine Platzvergabe für den 16.9. findet nach Auskunft des Landgerichts Frankfurt nicht statt.

Pressekontakt:

Anja Floetenmeyer
Aufgesang Public Relations GmbH
Tel.: +49 (0)511 923 999-25
floetenmeyer@aufgesang.de

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