Freie Wähler Landtagsfraktion Bayern
Aiwanger/FREIE WÄHLER zum Wahlbetrug in Geiselhöring: Abschluss der Ermittlungen nicht absehbar
Geiselhöring (ots)
Massiver Wahlbetrug durch Personen aus dem Umfeld der CSU hat dazu geführt, dass die Bürgermeister- und Stadtratswahl im niederbayerischen Geiselhöring sowie die Kreistagswahl im Landkreis Straubing-Bogen wiederholt werden müssen. Die Kosten, die hierdurch verursacht wurden, gehen in die hunderttausende Euro.
Der niederbayerische Landtagsabgeordnete der FREIEN WÄHLER, Hubert Aiwanger, hält es für wichtig, dass sich die Wählerinnen und Wähler, die zur Wiederholungswahl am 1. Februar 2015 an die Urnen gerufen werden, darüber im Klaren sind, wer an dem Wahlbetrug konkret beteiligt war. Aiwanger: "Es wäre eine Katastrophe, wenn erst nach der Wahl bekannt würde, dass wieder Leute auf dem Wahlzettel stehen, die in den Betrug verwickelt sind."
Aiwanger hatte deshalb eine Anfrage an die Bayerische Staatsregierung gestellt, um zu erfahren, wie der Ermittlungsstand bei der Aufklärung des Wahlbetrugs ist und bis wann Ergebnisse zu erwarten sind. Aus der Antwort von Staatsminister Joachim Herrmann geht jedoch lediglich hervor, dass ein Abschluss der Ermittlungen nicht absehbar ist - also wohl auch bis zur Wiederholungswahl am 1. Februar 2015 nicht zu erwarten sein wird. Aus der Antwort geht außerdem hervor, dass gegen sechs Hauptbeschuldigte und über 400 weitere Wahlbetrüger ermittelt wird.
Nachfolgend lesen Sie die Anfrage von Hubert Aiwanger sowie die Antwort von Staatsminister Joachim Herrmann im Wortlaut:
"Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Hubert A i w a n g e r (FW): Welche Tatsachen haben konkret zur Ungültigerklärung der Bürgermeister- und Stadtratswahl in Geiselhöring geführt, gegen wie viele Personen wird in diesem Zusammenhang polizeilich ermittelt und wann ist mit einer Anklageerhebung zu rechnen?
Staatsminister Joachim H e r r m a n n antwortet: Die Ungültigerklärung der Bürgermeister- und der Stadtratswahl in der Stadt Geiselhöring durch das Landratsamt Straubing-Bogen beruht auf der Zulassung von Wahlbriefen
· von Personen, die in der Stadt Geiselhöring gemeldet waren, wobei die von ihnen angegebenen Wohnungen in den Monaten Januar und Februar 2014 nach Zeugenaussagen aber nicht bewohnt waren,
· von Personen, die sich ihren eigenen Angaben zufolge im Zeitraum vom 16.01.2014 bis zum 16.03.2014 nicht mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in der Stadt Geiselhöring aufgehalten haben und
· von Personen, die selbst angaben, keine Stimme abgegeben zu haben. Zum anderen ergab ein Gutachten, es sei zweifelsfrei davon auszugehen, dass die untersuchten Stimmzettel (aus Briefwahlbezirken zur Wahl des Kreistages im Landkreis Straubing-Bogen)nicht von jeweils verschiedenen, unabhängig voneinander handelnden Wählern ausgefüllt worden seien, sondern von einigen wenigen Schreibern herrührten. Die den Wahlbriefen beigefügten Versicherungen an Eides statt, mit welchen versichert wurde, dass die beigefügten Stimmzettel persönlich gekennzeichnet wurden, bezogen sich auf sämtliche im Wahlbrief enthaltene Stimmzettel, somit auch auf die der Bürgermeister- und der Stadtratswahl. Im Ermittlungsverfahren der Ermittlungsgruppe Geiselhöring, das auf Polizeiseite von der Kriminalpolizeiinspektion Passau unter Sachleitung der zuständigen Staatsanwaltschaft bearbeitet wird, werden derzeit sechs Personen als Hauptbeschuldigte geführt. Gegen 455 weitere Personen, die als Wähler auftraten, besteht ein Anfangsverdacht wegen Wahlfälschung u. a.,so dass auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 4. August 2014 entsprechende Ermittlungen eingeleitet wurden. Sie werden als Beschuldigte in eigenen Verfahren geführt.
Die Ermittlungen dauern weiterhin an; ihr Abschluss ist noch nicht absehbar."
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Der Pressesprecher der FREIE WÄHLER LANDTAGSFRAKTION
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