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Personalmanager durch Personalabbau gefordert

Düsseldorf (ots)

Managementberater Herbert Mühlenhoff: "'Doppelte Freiwilligkeit' kann betriebsbedingte Kündigungen ersetzen."

Auf Grund von Umstrukturierungen trennen sich allein in 2012/2013 Unternehmen von rund 140 000 Mitarbeitern, allen voran Energieunternehmen und Banken, aber auch IT-Unternehmen und Konsumgüterhersteller. "Vom Personalmanagement wird in dieser Situation der Einsatz geeigneter operativer Instrumente erwartet. Sie müssen bei notwendigem Personalabbau die Geschäftsleitung, das HR-Management, Vorgesetze und Betriebsrat unterstützen sowie sozialverträgliche Lösungen für die Mitarbeiter finden", so Herbert Mühlenhoff, Geschäftsführer der Mühlenhoff Managementberatung (www.muehlenhoff.com). Bislang stützten sich Arbeitgeber bei Personalabbau in der Regel auf den Sozialplan und betriebsbedingte Kündigungen. Nun aber nutzen HR-Manager ein weiteres Instrument: sie bauen auf das Prinzip der "doppelten Freiwilligkeit". Dabei sprechen Arbeitgeber keine betriebsbedingten Kündigungen aus. Stattdessen erhalten ausgewählte Mitarbeiter das Angebot, unter Zahlung einer Abfindung das Unternehmen freiwillig zu verlassen, erläutert Mühlenhoff, der seit mehr als 20 Jahren auf Trennungsmanagement und Changeprozesse spezialisiert ist. Bei diesem Vorgehen behalte sich der Arbeitgeber vor, die Mitarbeiter auszuwählen, beispielsweise nach Funktionsinhalt oder Abteilungszusammensetzung.

In diesem Vorgehen sieht das HR-Management einen großen Vorteil, weil
es die künftige Personalzusammensetzung an den strategischen Zielen 
des Unternehmens ausgerichtet kann. Die Regeln der Sozialauswahl 
berücksichtigen dagegen nicht die zukunftsorientierte 
Personalplanung. Mit dem Instrument der "doppelten Freiwilligkeit" 
erreichen Personalmanager zudem, dass Mitarbeitern, die sich 
innerlich bereits vom Unternehmen verabschiedet haben, eine Brücke 
zum Ausstieg gebaut wird. Gleichzeitig müssen sie sich nicht von 
Mitarbeitern und Potenzialträgern trennen, die gerne im Unternehmen 
verbleiben wollen. 
Arbeitnehmer erhalten in der Entscheidungsphase 
eine professionelle Begleitung durch unabhängige, externe Berufs- und
Karriereberater. Entscheiden sie sich dafür, ihre Karriere außerhalb 
des Unternehmens fortzusetzen, bekommen sie außerdem eine Beratung 
zur beruflichen Neupositionierung (Outplacementberatung) angeboten.

"Arbeitgebern, die mit dem Instrument der "doppelten Freiwilligkeit" arbeiten, gelingt es, Restrukturierungen sozialverträglich vorzunehmen und in Einzelfällen auf betriebsbedingte Kündigungen völlig zu verzichten. Unerlässlich ist dabei, Arbeitnehmervertreter und auch direkte Vorgesetzte einzubinden", fasst Berater Herbert Mühlenhoff, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU), die Vorteile zusammen.

Pressekontakt:

Mühlenhoff Managementberatung GmbH
Frau Sylvia Rainer
Wallstraße 16
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 55 86 760
info@muehlenhoff.com

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