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FREIE WÄHLER zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtsmäßigkeit des Staatsanleihekaufprogramms der EZB

FREIE WÄHLER zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtsmäßigkeit des Staatsanleihekaufprogramms der EZB
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Zur heute verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Rechtmäßigkeit des Staatsanleihenkaufprogramms der EZB ("PSPP") merkt Engin Eroglu, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses im Europäischen Parlaments an:

"Dieses Urteil ist historisch. Zum ersten Mal setzt sich das Bundesverfassungsgericht über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweg. Das ist ein Tritt in den Hintern für den EuGH, die EZB und die Bundesregierung!"

Für das Verständnis des Urteils ist es sinnvoll, zwei Bereiche getrennt zu betrachten:

1. Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts:

Das Bundesverfassungsgericht stellt in diesem Urteil einen Ultra-vires-Akt fest - also eine Entscheidung außerhalb dessen Zuständigkeit. Der EuGH habe in seinem Urteil vom 11. Dezember 2018, die Verhältnismäßigkeit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 EUV) offensichtlich willkürlich ausgelegt:

"Das Urteil des Gerichtshofs vom 11. Dezember 2018 überschreitet daher offenkundig das ihm in Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV erteilte Mandat und bewirkt eine strukturell bedeutsame Kompetenzverschiebung zu Lasten der Mitgliedstaaten. Da es sich selbst als Ultra-vires-Akt darstellt, kommt ihm insoweit keine Bindungswirkung zu (cc)."

Damit stellt es fest, dass die Entscheidung des EuGHs, dass das PSPP nicht rechtswidrig sei, für Deutschland keine Gültigkeit hat.

"Ich stimme mit dem Bundesverfassungsgericht inhaltlich überein: Die Prüfung der Rechtsmäßigkeit des PSPP durch den EuGH war nicht nachvollziehbar. Es wird nun aber interessant sein, die Entwicklung des Machtgefüges zwischen den nationalen und europäischen Gerichten zu beobachten. Werden andere Staaten ebenfalls feststellen, dass der EuGH dafür nicht zuständig ist - z.B. beim Thema Rechtsstaatlichkeit? Da ergeben sich neue Spannungsfelder!" / Engin Eroglu MdEP.

2. Die Einschätzung zum PSPP selbst:

Das BVerfG stellt dazu fest, dass die nötige Abwägung zwischen Nutzen und Nebenwirkungen des Programms nicht nachvollziehbar stattgefunden hat, und stellt fest:

"Es ist nicht ersichtlich, dass der EZB-Rat die im PSPP angelegten und mit ihm unmittelbar verbundenen Folgen erfasst und abgewogen hätte, die dieses aufgrund seines Volumens von über zwei Billionen Euro und einer Laufzeit von mittlerweile mehr als drei Jahren zwangsläufig verursacht. Die negativen Auswirkungen des PSPP nehmen mit wachsendem Umfang und fortschreitender Dauer zu, sodass sich mit der Dauer auch die Anforderungen an eine solche Abwägung erhöhen. (...)

Zu den Folgen des PSPP gehören zudem ökonomische und soziale Auswirkungen auf nahezu alle Bürgerinnen und Bürger, die etwa als Aktionäre, Mieter, Eigentümer von Immobilien, Sparer und Versicherungsnehmer jedenfalls mittelbar betroffen sind. So ergeben sich etwa für Sparvermögen deutliche Verlustrisiken."

Engin Eroglu MdEP dazu: "Wir als FREIE WÄHLER haben über die letzten Jahre immer wieder die geldpolitischen Maßnahmen der EZB kritisiert, und auf deren Nebenwirkungen hingewiesen. Das Unterlaufen der Eigenverantwortung in der EU durch Rettungsschirme und den ESM waren der Grund, dass sich die FREIE WÄHLER auch als Bundesvereinigung organisiert haben. Es freut mich, dass das BVerfG unsere Argumente teilt."

Aus dem Urteil folgt:

  • Die EU und ihre Organe muss geeignete Vorkehrungen zu treffen, dass die Auswirkungen der Maßnahmen auf Deutschland so weit wie möglich begrenzt bleiben.
  • Die Bundesregierung und der Bundestag sind verpflichtet sind, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB hinzuwirken. Entsprechendes gilt für die am 1. Januar 2019 begonnene Reinvestitionsphase des PSPP und seine Wiederaufnahme zum 1. November 2019.
  • Deutsche Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte dürfen weder am Zustandekommen noch an Umsetzung, Vollziehung oder Operationalisierung von Ultra-vires-Akten mitwirken.
  • Der EZB-Rat muss in einem neuen Beschluss nachvollziehbar darlegen, dass das mit dem PSPP angestrebte Ziel (Inflation zu erhöhen) in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den Nebenwirkungen (leichtere Refinanzierung von Banken und Staaten, steigende Immobilienpreise, Zombieunternehmen, etc.) steht. Tut er das nicht, dann
    1. ist es der Bundesbank ist untersagt, nach einer für die Abstimmung im Eurosystem notwendigen 
       Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an Umsetzung und Vollzug der verfahrensgegenständlichen 
       Beschlüsse mitzuwirken,
    2. ist die Bundesbank verpflichtet die Bestände an Staatsanleihen abgestimmt und schrittweise 
       zurückzuführen

"Ich vermute, dass der EZB-Rat zwischen Vor- und Nachteilen der Anleihekaufprogramme öffentlich abwägen wird, dadurch die Bundesbank die EZB-Programme weiter ausführen kann, und damit die Auswirkungen auf den Finanzmarkt gering sein werden. Aber diese Debatte über die negativen Nebenwirkungen der Geldpolitik ist wichtig und überfällig. Darauf habe ich selbst im Plenum des Europäischen Parlaments in der Aussprache mit Christine Lagarde hingewiesen,"

so Eroglu, und ergänzt:

"Was wäre eigentlich, wenn es nicht mutige Kläger gegeben hätte, die für diese Klage Geld und Zeit investiert haben? Die Bundesregierung und der Bundesrat haben in ihrer Kontrollfunktion versagt! Das Aufweichen der No-Bail-Out-Klausel dürfen wir als Bürger nicht weiter widerstandslos hinnehmen."

Eike Jan Brandau
Beauftragter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit

FREIE WÄHLER - Bundesvereinigung
Mühlenstraße 13
27777 Ganderkesee

Fon: 04222-2094711
Fax: 04222-2094923

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