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FRÖBEL begrüßt Gesetz zum Masernschutz

FRÖBEL begrüßt gesetzliche Regelung der Masernimpfung und fordert zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Meldepflicht.

FRÖBEL begrüßt die von Gesundheitsminister Jens Spahn initiierte und vom Bundeskabinett heute beschlossene gesetzliche Regelung des Masernschutzes. Für Träger von Kindertageseinrichtungen bedeutet die verbindliche Regelung des Impfschutzes und die Überwachung des Impfstatus durch die Gesundheitsämter insgesamt mehr Sicherheit.

Künftig wird der Nachweis des Masernschutzes per Bundesgesetz für die Aufnahme von Kindern sowie die Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung vorausgesetzt. Dadurch werden Einrichtungsleitungen entlastet. Derzeit müssen sie den erfolgten Impfschutz oder die in Anspruch genommene Impfberatung während der sensiblen Eingewöhnungsphase der Kinder überprüfen und nachverfolgen.

Zusätzlicher Aufwand entsteht Einrichtungsleitungen durch die Erhebung des Impfstandes aller Kinder und Mitarbeitenden zum Stichtag und durch die im Falle der Nichtimpfung verpflichtende Meldung an das Gesundheitsamt. Dafür muss ein möglichst unbürokratisches Verfahren installiert und zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Bereits jetzt müssen Träger die Teilnahme an Impfberatungen kontrollieren und sind bei Nichtteilnahme an der Impfberatung verpflichtet, dies den Gesundheitsämtern zu melden.

FRÖBEL ist Deutschlands größter überregionaler freigemeinnütziger Träger von Kindertageseinrichtungen. FRÖBEL betreibt rund 185 Krippen, Kindergärten und Horte sowie weitere Einrichtungen in zehn Bundesländern. Über 3.750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten gemeinsam für die beste Bildung, Erziehung und Betreuung von mehr als 16.500 Kindern.

FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH 
Geschäftsführung: Dr. Gudrun Rannacher, Stefan Spieker (Sprecher)
Haus des Lehrers - Alexanderstr. 9 - 10178 Berlin 
Telefon: +49-30-21235-334 
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