Deutsche Kreditwirtschaft hat schwerwiegende Bedenken gegen das Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft
Berlin (ots)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in einer Stellungnahme kritisiert und zugleich Vorschläge eingebracht, wie die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele der wirksamen Verfolgung von Wirtschaftskriminalität besser erreicht werden können.
Der Referentenentwurf geht nach Meinung der DK deutlich über die Zielsetzung des Koalitionsvertrages hinaus und belaste die deutsche Wirtschaft inmitten der Coronakrise zusätzlich. Sinnvoller wäre es, in dieser für viele Firmen schwierigen Phase zusätzliche Anforderungen, die in den Unternehmen erheblichen Aufwand auslösen, im Sinne eines Belastungsmoratoriums zur Unterstützung der Wirtschaft zu vermeiden.
Die in dem Entwurf vorgesehene Einführung eines Verbandssanktionengesetzes beinhalte eine spezifische strafrechtliche Sanktionierung von Unternehmen. Der Entwurf breche mit dem Grundsatz deutschen Rechts, aufgrund des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Schuldprinzips strafrechtliche Sanktionen nur gegenüber natürlichen Personen zu verhängen.
Die DK weist darauf hin, dass die Regelungen über interne Untersuchungen den Grundsatz des fairen Verfahrens zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung verletzten. Die Aufteilung beziehungsweise Trennung der strafrechtlichen Beratung interner Untersuchungen und Verteidigung führe zu einer unzumutbaren Doppelbelastung kooperationsbereiter Unternehmen und sei sachlich nicht gerechtfertigt.
Schon die Definition der Verbandstat (Straftat, die von Unternehmen begangen wurde) sei uferlos. Der Entwurf sollte vielmehr an dem Begriff der Wirtschaftskriminalität ansetzen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Der Sanktionsrahmen sei mit seiner Anknüpfung an Umsatzgrößen - insbesondere für Kreditinstitute- unangemessen und könne existenzbedrohlich sein. Für Tochtergesellschaften führe die Anknüpfung des Sanktionsrahmens an den Umsatz des Gesamtkonzernes dazu, dass das Handeln ihrer Leitungspersonen wie das Handeln auf Konzernleitungsebene behandelt wird und zu einer finanziellen Belastung führen kann, die in keinem Verhältnis zu der Größe und finanziellen Leistungsfähigkeit solcher Tochterunternehmen stehe. Zudem würde sich die Regelung negativ auf die Attraktivität des Wirtschafts- und Rechtsstandorts Deutschland auswirken.
Die Stellungnahme kann hier abgerufen werden:
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