Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH)
Gut gedacht ist noch nicht gut gemacht
Handelsverband Lebensmittel (BVLH) fordert weitreichende Änderungen am Gesetzentwurf für eine Tierhaltungskennzeichnung
Berlin (ots)
Der Handelsverband Lebensmittel (BVLH) fordert grundlegende Änderungen am Regierungsentwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag betont BVLH-Hauptgeschäftsführer Franz-Martin Rausch: "Wir unterstützen nach wie vor eine Kennzeichnung, die verständlich über die Haltungsbedingungen der Tiere informiert und die einen wirksamen Beitrag leistet, die Nutztierhaltung umweltgerecht, sozialverträglich und ökonomisch tragfähig zu transformieren."
Die handelsseitige Unterstützung der Regierungspläne setzt allerdings voraus, dass bestehende Strukturen berücksichtigt und nicht gefährdet werden.
Der vorliegende Regierungsentwurf greift an mehreren Stellen deutlich zu kurz, um seine Ziele zu erreichen. Er sieht weder eine national einheitliche noch eine ausreichend belastbare Kontrollsystematik vor. Der Gesetzentwurf lässt wesentliche Tierarten, Produktgruppen, Verarbeitungsschritte und Absatzkanäle außen vor. Er gefährdet privatwirtschaftliche Haltungs- und Kennzeichnungssysteme und benachteiligt heimische Nutztierhalter.
Schlüssiges Gesamtkonzept aus Bau- und Immissionsschutzrecht sowie Finanzierung fehlt weiterhin
Führende Unternehmen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels und der BVLH haben in einem Positionspapier Eckpunkte zur Verbesserung des Regierungsentwurfs für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz formuliert.
Bei der Kontrolle der Kennzeichnung müssen sowohl das engmaschige, privatwirtschaftliche Kontrollnetz als auch die bestehenden Kontrollstrukturen privater Programme im Ausland genutzt werden.
Die Kriterien der staatlichen Kennzeichnung müssen mit denen privatwirtschaftlicher Tierwohlsysteme harmonisiert werden. Anderenfalls drohen Marktverschiebungen zu Lasten von Produkten mit höheren Tierwohlstandards und in der Folge eine massive Gefährdung der Initiative Tierwohl und weiterer Tierwohlprogramme.
Darüber hinaus muss ein Zeitplan, der die Einbeziehung weiterer Tierarten, Produktgruppen, Produktionsschritte und Absatzkanäle bis spätestens Mitte 2024 verbindlich vorsieht, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eingefordert werden.
Außerdem fordert der BVLH ein schlüssiges Gesamtkonzept bestehend aus einem weiterentwickelten Bau- und Immissionsschutzrecht sowie einer langfristig angelegten Finanzierungsstrategie. Dieses Gesamtkonzept, für das die breit abgestimmten Vorschläge der Borchert-Kommission eine gute Grundlage bilden, muss im Gesetzgebungsverfahren ebenfalls verbindlich eingefordert werden.
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Christian Böttcher
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