Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Klarmobil und Freenet müssen zahlen
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Klarmobil und Freenet müssen zahlen
LG Kiel verhängt jeweils 15.000 Euro Ordnungsgeld
- Trotz ergangener Urteile änderten die Anbieter ihre Kündigungsschaltflächen nicht
- Verbraucherzentrale NRW leitete Ordnungsmittelverfahren ein
Die Mobilfunkanbieter Klarmobil GmbH und Freenet DLS GmbH müssen jeweils ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro bezahlen, da sie die Kündigungsschaltflächen auf ihren Websites trotz rechtskräftiger Urteile nicht geändert haben. Das Ordnungsmittelverfahren wurde durch die Verbraucherzentrale NRW beim LG Kiel eingeleitet. „Es ist nicht akzeptabel, dass sich diese Anbieter nicht an die gegen sie ergangenen Gerichtsurteile halten. Wir lassen sie damit nicht durchkommen“, kommentiert Felix Flosbach, Jurist und Leiter der Gruppe Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale NRW, die verhängte Sanktion.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte die beiden Mobilfunkanbieter bereits 2022 abgemahnt, da die Kündigungsbuttons auf ihren Websites so gestaltet waren, dass Kund:innen keine Möglichkeit hatten, bei außerordentlichen Kündigungen einen individuellen Kündigungsgrund anzugeben. Ein solcher kann zum Beispiel bei dauerhaften Verbindungsstörungen vorliegen. Das Landgericht Kiel gab den diesbezüglichen Klagen auf Unterlassung der Verbraucherzentrale NRW statt und untersagte beiden Anbietern die Verwendung der Kündigungsschaltflächen in ihrer bisherigen Gestaltung.
Trotz der ergangenen Urteile passten sowohl Klarmobil als auch Freenet ihre Kündigungsschaltflächen nicht entsprechend an. Daher leitete die Verbraucherzentrale NRW in beiden Fällen ein Ordnungsmittelverfahren ein. Das Oberlandesgericht Schleswig beendete die Verfahren mit der Entscheidung, dass beide Unternehmen wegen Urteilsmissachtung zur Zahlung von jeweils 15.000 Euro an die Staatskasse verpflichtet werden.
Hintergrund
Ein Ordnungsgeld ist eine gerichtlich angeordnete Sanktion, die zum Beispiel bei Missachtung eines gerichtlichen Urteils angeordnet werden kann. Die verhängte Summe geht an die Staatskasse.
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