Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Zahnärztliches Präventionsmanagement hilft Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes
Berlin (ots)
Anlässlich der Vorstellung eines Referentenentwurfs des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, am Mittwoch in Berlin:
"Die KZBV begrüßt ausdrücklich, dass der Entwurf mit § 22a SGB V eine Regelung für ein zahnärztliches Präventionsmanagement vorsieht. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, die zahnmedizinische Prävention für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Diese Patienten haben künftig einen rechtlich verbrieften Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen." Mit dieser frühzeitigen zahnärztlichen Versorgung seien zudem Einsparpotenziale für die Solidargemeinschaft verbunden.
Vom Grundsatz her begrüßenswert sei auch die gesetzgeberische Zielsetzung bei der Einrichtung medizinischer Behandlungszentren (MZEB) für die zahn- und allgemeinmedizinischen Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen. "Ob allerdings für diese Patienten durch solche Zentren eine flächendeckende Verbesserung der zahnärztlichen Betreuung erreicht werden kann, ist zweifelhaft", sagte Eßer. Immerhin bestünden im Bereich der Zahnmedizin hier seit Jahren Schwierigkeiten bei der Sicherstellung einer ausreichenden anästhesiologischen Versorgung. "Wir sehen daher die dringende Notwendigkeit, dass in MZEBs neben Vertragszahnärzten auch vertragsärztliche Narkoseärzte tätig sind", betonte Eßer.
Kritik übte er an den geplanten Regelungen für medizinische Versorgungszentren (MVZ) "Dieser Passus im Referentenentwurf setzt falsche Anreize und wird nicht dazu führen, den Sicherstellungsauftrag in strukturschwachen Gebieten auch künftig zu gewährleisten."
Mit dem GKV-VSG sollen zudem die Freiräume der Krankenkassen im Vertragswettbewerb erhöht werden. "Zu befürchten ist, dass sich durch diese neuen Freiräume und durch die Vereinfachung der Bereinigungsverfahren die Balance zu Lasten der Kollektivverträge verschiebt. Selektivverträge erhalten mit der geplanten Neuregelung einen Wettbewerbsvorteil, der nicht im Interesse einer flächendeckenden und wohnortnahen Patientenversorgung ist."
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