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Pressemitteilung: Softwarefehler bei Landtagswahlen: GI-Arbeitskreis fordert stärkere Kontrollen

Softwarefehler bei Landtagswahlen: GI-Arbeitskreis fordert stärkere Kontrollen

Offenlegung des Quellcodes, unabhängige Prüfungen und Sanktionen bei Verstößen: Der Arbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik e.V. fordert nach den Vorfällen bei den Wahlen in Sachsen mehr Transparenz und Kontrolle beim Einsatz von Wahlsoftware. Stärkere Kontrollen seien auch gestützt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Berlin, 17. September 2024 – Der Arbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) unterstützt die jüngsten Forderungen des Chaos Computer Clubs (CCC) nach mehr Transparenz bei der Verwendung von Wahlsoftware, insbesondere angesichts der Vorkommnisse bei der Landtagswahl in Sachsen 2024. Nach den jüngsten Meldungen haben Softwarefehler zu Verzögerungen und Unsicherheiten bei der korrekten Sitzverteilung geführt, was nicht nur das Vertrauen in das Wahlsystem, sondern auch in die Demokratie selbst erschüttern kann.

Mangel an Transparenz bedroht das Vertrauen in den demokratischen Prozess

Der Chaos Computer Club kritisiert in einer Stellungnahme, dass schwerwiegende Fehler in der Wahlsoftware nicht rechtzeitig und transparent kommuniziert wurden. Insbesondere bei der Sitzverteilung nach der sächsischen Landtagswahl wurde zunächst eine falsche Berechnung durch die Software festgestellt, die erst im Nachhinein korrigiert wurde. Dieser Vorfall zeigt erneut, wie anfällig Wahlsoftware ohne ausreichende Transparenzmechanismen sein kann.

Bereits in seinem Urteil vom 3. März 2009 (2 BvC 3/07) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Wahlen so gestaltet sein müssen, dass die wesentlichen Schritte des Wahlverfahrens für alle Wahlberechtigten ohne spezielle technische Kenntnisse nachvollziehbar sind. Dies gilt insbesondere auch für den Einsatz von elektronischen Systemen.

Martin Weigele, Sprecher des GI-Arbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht die Notwendigkeit, dass Wahlsoftware und die damit verbundenen Prozesse für alle Beteiligten transparent und auch ohne Fachkenntnisse überprüfbar sein müssen. Denn es steht viel auf dem Spiel: Wir können auf keinen Fall riskieren, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Wahlvorgang zu verlieren.“

Das sind die Forderungen:

  1. Verpflichtende Offenlegung des Quellcodes von Wahlsoftware: Der Quellcode von Wahlsoftware muss öffentlich zugänglich gemacht werden, um eine unabhängige Überprüfung durch Fachleute zu ermöglichen. Dies ist eine Grundvoraussetzung, um die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die öffentliche Nachvollziehbarkeit von Wahlen zu erfüllen.
  2. Umfassende und regelmäßige unabhängige Prüfungen: Jegliche Wahlsoftware muss regelmäßig durch unabhängige Stellen auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Diese Prüfberichte müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um mögliche Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und das Vertrauen in den Wahlprozess zu stärken.
  3. Sofortige Einführung von Transparenzstandards bei der Wahldurchführung: Wie die aktuellen Ereignisse bei der Landtagswahl in Sachsen 2024 zeigen, sind verbindliche Transparenzstandards dringend erforderlich. Diese müssen sicherstellen, dass jegliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten in Echtzeit offengelegt und zügig behoben werden, um Verzögerungen und Missverständnisse zu vermeiden.
  4. Erweiterte Aufklärung und Sensibilisierung der Wählerinnen und Wähler: Neben technischen Maßnahmen ist es essenziell, dass die Bevölkerung über die Funktionsweise von Wahlsoftware und deren mögliche Schwachstellen aufgeklärt wird. Dies fördert das Verständnis und Vertrauen der Wählenden in den demokratischen Prozess.
  5. Sanktionen bei Verletzung der Transparenzpflicht: Die Intransparenz und mangelhafte Kommunikation von Softwarefehlern müssen klare rechtliche Konsequenzen haben. Um sicherzustellen, dass die Standards eingehalten werden, müssen Sanktionen verhängt werden, wenn Unternehmen oder Behörden den Anforderungen an die Transparenz nicht nachkommen.

Die jüngsten Probleme bei der Landtagswahl in Sachsen zeigen, dass die digitalen Systeme in der Wahldurchführung noch immer Schwachstellen aufweisen, die durch fehlende Transparenz und mangelhafte Kontrolle verstärkt werden. Die Gesellschaft für Informatik e.V. fordert daher dringend die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen, um die Integrität und Sicherheit zukünftiger Wahlen zu gewährleisten.

In einer Demokratie ist das Vertrauen in die Unversehrtheit und Richtigkeit der Wahlergebnisse von zentraler Bedeutung. In Anbetracht der technischen Entwicklungen und der zunehmenden Digitalisierung des Wahlprozesses ist es unabdingbar, dass Wahlsoftware den höchsten Standards an Transparenz, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit entspricht. Die Gesellschaft für Informatik e.V. setzt sich entschlossen dafür ein, dass diese Anforderungen erfüllt werden.

Quellen:

Über die Gesellschaft für Informatik e.V. und den Arbeitskreis
Die Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist die größte Fachgesellschaft für Informatik im deutschsprachigen Raum. Seit 1969 vertritt sie die Interessen der Informatikerinnen und Informatiker in Wissenschaft, Gesellschaft und Politik und setzt sich für eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung ein. Mit 14 Fachbereichen, über 30 aktiven Regionalgruppen und unzähligen Fachgruppen ist die GI Plattform und Sprachrohr für alle Disziplinen in der Informatik. Die GI hat sich Ethische Leitlinien gegeben, die Ihren Mitgliedern als Orientierung dienen. Der Arbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der GI setzt sich mit Sicherheits- und Datenschutzaspekten auseinander, die eine zunehmend wichtigere Rolle in Gesellschaft, Unternehmen und auch der Politik spielen: https://ak-datenschutz.gi.de.
Pressekontakt:
Alexandra Resch
Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
Geschäftsstelle Berlin
im Spreepalais am Dom
Anna-Louisa-Karsch-Str.2,
10178 Berlin

Mail:  presse@gi.de
Web:  www.gi.de
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