KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Fiat mehrfach verurteilt: Landgerichte sprechen Wohnmobilisten mehr als 160.000,00 Euro Schadensersatz zu
Köln (ots)
Deutliche Worte fand der Vorsitzende Richter der 26. Zivilkammer des Landgerichts Berlin für die Praktiken von Fiat (FCA Italy) im Wohnmobil-Abgasskandal. Der italienische Kfz-Hersteller, so das Urteil vom 10. Januar 2023 (Az. 26 O 131/22), habe sittenwidrig gehandelt und damit den Eigentümer des Hymer Exsis-t 414 vorsätzlich geschädigt. Nun erhält der von der Kanzlei GHENDLER RUVINSKIJ vertretene Kläger im Rahmen seines Schadensersatzanspruches den Kaufpreis in Höhe von 55.490,00 Euro abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurück.
Dem Fiat-Konzern, der u.a. das weltgrößte Wohnmobilunternehmen Hymer mit zahlreichen Basisfahrzeugen beliefert, wurde seitens der Anwälte von GHENDLER RUVINSKIJ bewusste Manipulationen am Fiat Ducato Basisfahrzeug vorgehalten. Hauptvorwurf war dabei der Einbau einer sogenannten "Timerfunktion", die zu prüfstandsbezogenen Abgasmanipulationen genutzt wird und auch schon bei Pkw für zahlreiche erfolgreiche Klagen gesorgt hat.
Das Gericht folgte der klägerischen Argumentation vollumfänglich und ließ weder die bestehende italienische Typengenehmigung noch die Behauptung gelten, dass die Timerfunktion keine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Vielmehr spreche alles dafür, so das Landgericht, "dass die Verantwortlichen der Beklagten ein Bewusstsein der Sittenwidrigkeit hatten und aus Gewinnstreben eine Schädigung der Abnehmer in Kauf genommen haben."
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LG Berlin bestätigt Sittenwidrigkeit im Abgasskandal bei Fiat
Das Landgericht Berlin hat mit seinem Urteil vom 11. Januar 2023 eindeutig geklärt, dass Fiat in den Motoren von Fiat Ducato Basisfahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und auf diese Weise Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat.
Dem vorliegenden Verfahren lagen dabei folgende Rahmendaten zugrunde:
- Im März 2015 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Hymer Exsis-t 414 für 55.490,00 Euro
- Mit Schreiben vom 14.12.2021 wurde Fiat mit anwaltlichem Schreiben seitens GHENDLER RUVINSKIJ zur Rückabwicklung aufgefordert
- Durch Klage vom 25. Februar 2022 wurde die Beklagte auf Schadensersatz und Feststellung des Annahmeverzugs verklagt
- Mit Urteil vom 10. Januar 2023 verurteilte das Landgericht Berlin Fiat zur Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung und stellte den Annahmeverzug fest
- Die Einrede der Verjährung war unerheblich. Verjährung lag nicht vor, da Fiat seine Kundschaft nicht über unzulässige Abschalteinrichtungen informiert hat und die subjektive Kenntnis des Klägers über die Timerfunktion entsprechend nicht vorlag
- Der Kläger ist vorsätzlich von Fiat getäuscht worden, die verantwortlichen Personen bei Fiat haben sittenwidrig gehandelt.
- Das Gericht wertete die Timerfunktion als illegale Abschalteinrichtung. Fiat konnte die Argumente der Klägerseite nicht widerlegen
- Der Kläger muss einen Nutzungsersatz für den Gebrauch des Wohnmobils bezahlen
- Die hypothetische Gesamtlaufleistung des Motors schätzte das Gericht zur Berechnung der Nutzungsentschädigung auf 300.000 Kilometer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Klagewelle gegen Fiat bei Wohnmobilen mit großem Erfolg
Damit reiht sich das Urteil des Landgerichts Berlin ein in eine wachsende Anzahl von erfolgreichen Verfahren gegen Fiat im Abgasskandal. Gerade im Bereich des Wohnmobilsektors lohnt sich ein Vorgehen weiter. Zahlreiche Wohnmobile haben von Fiat gebaute Basisfahrzeuge, insbesondere den Fiat Ducato. Der Ducato aber gilt laut Auskunft des Kraftfahrbundesamts (KBA) als besonders verdächtig, unzulässige Manipulationen verbaut zu haben.
So war Fiat bereits am 22. Dezember 2022 vom Landgericht München zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt worden. In dem gleichfalls von GHENDLER RUVINSKIJ betreuten Verfahren (Az. 13 O 2056/21) hatte der Eigentümer eines Bürstner Travel Van T 620 G geklagt und einen Schadensersatz von 59.990,00 Euro abzüglich Nutzungsersatz zugesprochen bekommen. Der gleichfalls auf dem Fiat Ducato aufbauende T 620 war, so das Landgericht München, wiederum mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet. Auch hier nahm das Landgericht daher eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Fiat an. Zudem ging das Gericht von einer zu erwartenden Laufleistung von 400.000 km aus, wodurch der Nutzungsersatz überschaubar blieb.
Ähnlich urteilte das Landgericht Meiningen mit Urteil vom 17. Januar 2023. Hier wurde dem Kläger, der Eigentümer eines Hymer-Wohnmobils auf Fiat Ducato-Basis gewesen ist, ein Schadensersatz in Höhe von 51.000,00 Euro abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zugesprochen. Das Landgericht stellte bei der Bewertung der Nutzungsentschädigung interessanterweise nicht auf die Laufleistung des (gebraucht gekauften) Wohnmobils ab, sondern setzte eine Nutzungsdauer von 20 Jahren an. Dadurch wurde gegenüber dem Kläger eine nur moderate Nutzungsentschädigung in Abzug gebracht. Das zeigt, dass sich auch für Modelle mit bereits hoher Laufleistung ein anwaltliches Vorgehen auszahlen kann.
Für Wohnmobilbesitzer lohnt sich daher ein Blick in ihre Kfz-Unterlagen, ob auch dort ein Fiat Ducato als Basis dient. Betroffen vom Fiat-Ducato-Abgasskandal sind dabei vor allem Motoren der Multijet-Produktionsreihen. Im Fokus sind die Fahrzeuge aus den Produktionsjahren von 2014 bis 2019 mit den Euro-Normen 5 und 6. Daneben betrifft der Abgasskandal auch Iveco-Basisfahrzeuge. Bei beiden ist ein erfolgreiches Vorgehen überwiegend wahrscheinlich und sollte anwaltlich geprüft werden.
Insgesamt zeigt sich, dass deutsche Gerichte bereit sind, die rechtlichen Konsequenzen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung voll auszuurteilen. Fiat hat sich mit seinem geplant rechtswidrigen Vorgehen bewusst gegen die geltende Rechtsordnung gestellt. Die jüngsten Urteile sind nun die Quittung dafür.
Die Kanzlei GHENDLER RUVINSKIJ gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands
Bei der GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutzrecht. Mit über 30 spezialisierten Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei ihren Mandanten in zahlreichen Rechtsgebieten an den Standorten Köln, Berlin, Essen und Wien zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Arbeits- und Datenschutzrecht sowie Ansprüchen im Abgasskandal spezialisiert. Und täglich beobachten wir, wohin sich die Bedürfnisse unserer Mandantschaft entwickeln, um auch morgen eine Antwort auf Ihre Fragen zu haben.
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