Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.
Trennungseltern fordern das Wechselmodell als geseztliches Leitbild
Köln (ots)
Infostand: 25.08.2018 Domplatte (Köln, Roncalliplatz) 02.09.2018 Ehrenamtstag in Köln 09.09.2018 Ehrenwerttag in Aachen 23.09.2018 Weltkindertag in Köln
An den kommenden Wochenenden werden der Kreisverein Köln des Väteraufbruch für Kinder, die Projektgruppe Doppelresidenz und Papa Mama auch e.V. über die paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) informieren. Dabei werden auch Unterschriften für eine Petition an den Bundestag gesammelt, welche die Einführung der paritätischen Doppelresidenz als gesetzliches Leitbild nach einer Trennung mit Kind fordert, also, dass nach einer Trennung beide Eltern Aufgaben und Zeiten der Betreuung gemeinsamer Kinder annähernd hälftig übernehmen.
Dem seit Jahrzehnten gültigen gesetzlichen Leitbild des Residenzmodells liegt ein Rollenverständnis der 50er Jahre zugrunde. Dabei wird ein Elternteil alleinerziehend und den anderen "besuchen" die Kinder jedes zweite Wochenende. Die Politik hat erkannt, dass dieses Modell den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht wird. Daher wird im Bundestag derzeit über eine Gesetzesreform debattiert. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass ein paritätisches Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden kann (01.02.2017 - XII ZB 601/15).
Im gleichen Jahr hat das Allensbach-Institut eine im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführte Befragung von Trennungseltern veröffentlicht. Danach zählt ein Viertel aller Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern zu den Trennungseltern. Diese Gruppe ist in den zurückliegenden Jahrzehnten erkennbar gewachsen. 77% der Befragten sind für eine gemeinsame Elternschaft nach Trennung und 15% leben bereits heute ein Wechselmodell. Das ist mehr als erwartet, aber weniger als in denjenigen Ländern, in denen das Wechselmodell bereits gesetzlich geregelt ist. In Belgien sind es etwa 50%.
Der Idealfall bleibt, dass Eltern untereinander aushandeln, wie die Kinder betreut werden sollen. Auch kann bei häuslicher Gewalt oder "Hochstrittigkeit" ein Wechselmodell dem Kindeswohl zuwiderlaufen. Dem steht aber nicht entgegen, dass in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle vernünftiger Trennungen, die Idealvorstellung einer gemeinsamen Elternschaft gefördert werden sollte. Dabei ist die paritätische Doppelresidenz kein Modell zum Unterhalt sparen. Bei beiden Eltern fallen Kosten an, die sonst nur bei einem anfallen würden und ein besser verdienender Elternteil wird nicht seiner finanziellen Verpflichtung gegenüber Kind und Ex-Partner entbunden.
Weitere Informationen findet man bei www.doppelresidenz.org, www.daddy-too.com, http://ots.de/nRTyjb, im umfangreichen Standardbuch: Sünderhauf (2013): Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis. Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung. Wiesbaden: Springer. Gut zusammengefasst in: Sünderhauf H Vorurteile gegen das Wechselmodell. Was stimmt, was nicht? Teil I FamRB 2013 9 290-7 & Teil II FamRB 2013 10 327-7.
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