Kathrin Wagner-Bockey: Wechselschichtdienstreduzierung als "Kann-Bestimmung" ist ein schlechter Witz!
Kiel (ots)
Zum offenen Brief zur geplanten Wochenarbeitszeitreduzierung der Gewerkschaft der Polizei erklärt die polizeipolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Kathrin Wagner Bockey:
Der erste Entwurf für die neue Arbeitszeitverordnung (AZVO) muss in unseren Augen den Anspruch verwirklichen, eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit nach Jahren des Wechselschichtdienstes verbindlich zu regeln. Es ist nicht akzeptabel, dass man Tür und Tor offen hält für ständig neue Diskussionen. Wer über mehrere Jahre bis Jahrzehnte Wechselschichtdienst gemacht hat, der muss einen verbindlichen Anspruch auf die Reduzierung der Wochenarbeitszeit bekommen.
Weiterhin kann es nicht sein, dass die Arbeitsleistung von Polizist*innen, die in Teilzeit im Schichtdienst arbeiten, bei der Anrechnung der Schichtdienstjahre unter den Tisch fallen. Wer halbtags im Wechselschichtdienst tätig ist und alle Dienstzeiten abdeckt, der muss sich auch anrechenbare Anteile erwerben. Die meisten Kolleg*innen reduzieren (vorübergehend) ihre Arbeitszeit, um der Familienbetreuung oder der Pflege Angehöriger gerecht werden zu können. Wer in der Zeit trotzdem Schichtdienst leistet, darf dafür nicht bestraft werden. Wir fordern Innenminister Grote dazu auf, die gesundheitsförderliche Entlastung von langjährigen Wechselschichtdienstleistenden durch sukzessive Reduzierung der Wochenarbeitszeit verbindlich festzulegen. Ansonsten drohen durch die Umsetzung der neuen Arbeitszeitverordnung neue Ungerechtigkeiten zu entstehen.
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Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
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