Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
Bürokratie killt Selbständigkeit im Handwerk
Deutsches Malerhandwerk fordert Umsetzung des Belastungsmoratoriums
Frankfurt am Main (ots)
Überbordende Berichtspflichten, wachsende Regelungstiefe, sinnlose Verfahren - die zunehmende Bürokratisierung lässt im Handwerk die Bereitschaft zu Selbständigkeit und Unternehmertum dramatisch sinken. Das geplante Bürokratieentlastungsgesetzt (BEG IV) geht an den kleinen und mittleren Unternehmen vorbei. In einem Brief an die Abgeordneten des Bundestages, der Landtage und des Europäischen Parlaments fordert das deutsche Maler- und Lackiererhandwerk jetzt mehr Planbarkeit und den Abbau sinnloser Bürokratie.
Zu Beginn dieses Jahres haben nicht nur die deutschen Bauern auf den Straßen demonstriert. Zahlreiche Handwerksbetriebe, darunter auch Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks, haben sich den Demonstrationen in privater Initiative angeschlossen. Ein entscheidender Grund für den Unmut: eine ständig wachsende Regulierungsdichte und eine immer stärker überbordende Bürokratisierung.
Bei den fast 40.000 Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks entsteht der Eindruck, ihre unternehmerische Verantwortung werde geringgeschätzt und sie würden zunehmend unter Generalverdacht gestellt.
Der Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) bietet dahingehend wenig. Die ausufernden Berichts- und Nachweispflichten wurden nicht angepackt. Im Gegenteil: Die geplanten Vorgaben bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden die Betriebe überlasten und die Unternehmensfinanzierung gefährden.
Laut einer Umfrage in den Meisterschulen wollen nur noch rund 30 Prozent der angehenden Meisterinnen und Meister ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Noch vor einem Jahrzehnt waren es 80 Prozent. Wer heute ein Unternehmen mit zehn oder mehr Mitarbeiter/innen führt, verbringt die meiste Zeit im Büro.
Die Maler und Lackierer fordern deshalb u.a. die Umsetzung des bereits beschlossenen Belastungsmoratoriums und ein verbindliches KMU-Assessment ("Bürokratie-TÜV") auf deutscher und europäischer Ebene.
Ein Beispiel: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat dazu geführt, dass unsere Betriebe immer häufiger von Großkunden deren Sorgfaltspflichten übertragen bekommen. Betriebe mit über 1.000 Beschäftigten gehen angesichts unklarer Definitionen von "Lieferketten" im Gesetz, auf Nummer Sicher und verlangen bei Ausschreibungen von Handwerksunternehmen das Ausfüllen von umfangreichen Nachweislisten. Damit entsteht ein Kollateralschaden, den der Gesetzgeber nie im Sinn hatte.
Wir fordern deshalb eine generelle Ausnahme von Betrieben des Deutschen Handwerks von allen direkten und indirekten Verpflichtungen aus dem o.a. Gesetz ("Positivliste").
Mittlerweile hat sich eine Überregulierung in allen Bereichen der Berichts- und Nachweispflichten ergeben. Darunter leiden diejenigen Betriebe, die in die Mühle der Meldepflichten für die vierteljährlichen und jährlichen Statistiken geraten sind. Oft ist nicht erkennbar, wozu die Zählung von Umsatz, produktiven Stunden, Mitarbeiterzahl, Investitionen und Lohnsummen genutzt wird. Bei der Erhebung statistischer Daten muss gelten: Bereits vorhandene Verwaltungsdaten sind vordringlich zu nutzen; Datenschutzbedenken dürfen den Austausch zwischen Behörden nicht verhindern.
Die vielfach angekündigte Digitalisierung der Verwaltung ist noch lange nicht umgesetzt. Jede Kommune unterhält in ihrem Marktbereich z.B. ein eigenes Vergabeportal. Vergabeverfahren werden völlig unnötig erschwert. Wir fordern deshalb ein bundesweit einheitliches Vergabeportal und eine länderübergreifende Präqualifizierung.
Das sind nur einige Beispiele. Das Handwerk braucht weniger Bürokratie, und es braucht mehr Verlässlichkeit. Das Ringen um das Gebäudeenergiegesetz hat gezeigt, dass Planungsunsicherheit direkt zu Investitionszurückhaltung führt. Für die Maler und Lackierer bringt dieses Gesetz nichts. Die einseitige Fixierung auf die Heizungstechnik, zu Lasten von Investitionen in die Gebäudehülle, ist kurzsichtig, technisch unsinnig und nicht effizient.
Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz umfasst 300 regionale Innungen und 17 Landesinnungsverbände. Er vertritt 39.610 Maler- und Lackiererbetriebe, davon ca. 3.500 Fahrzeuglackierbetriebe, mit 17,6 Mrd. Euro Gesamtumsatz.
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