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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB)

Tübingen (ots)

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar. Der § 218 ist daher ein Strafrechtsparagraf. Wird der Abbruch in den ersten drei Monaten vorgenommen und vorher eine Beratung absolviert, ist er von Strafe ausgenommen. § 219a verbietet die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch. Die Gesetzesänderung des § 219a, die jetzt beschlossen werden soll, ist marginal: So sollen Gynäkolog*innen auf ihrer Website schreiben dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen - was bisher verboten war. Alle weiteren für betroffene Frauen höchst wichtigen Informationen, z. B. mit welcher Methode der Abbruch durchgeführt wird sowie zu den Kosten für die Betroffenen dürfen nicht auf der Website erscheinen. Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. unterstreicht das Recht der Frau auf umfassende Information, die einfach, schnell und vertrauensvoll abrufbar sein sollte. Die Umsetzbarkeit der Vorgabe des Gesetzgebers, dass solche Informationen wie Abbruchmethode, Kosten etc. getrennt zentral in Listen bei Einrichtungen von Land und Bund, der Bundesärztekammer und/oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gesammelt werden sollen, sieht die DGVT als schwierig an. Es ist zu erwarten, dass die Listen nicht vollständig sein werden und der Umstand, dass Frauen diese Listen zusätzlich abrufen müssen, stellt eine unnötige Verkomplizierung des Informationsrechtes der Frauen dar.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will eine Studie in Auftrag geben, die die seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen erforscht. Aus unserer Sicht wäre es wichtiger zu überprüfen, wie sich Frauen fühlen,

-  die sich nicht frei und umfassend auf Ärzt*innen-Websites über das
Prozedere informieren dürfen;
- deren Krankenkasse zwar die Vorbehandlung und die Nachsorge 
bezahlt, den Abbruch selbst aber nicht;
- die in vielen Regionen Deutschlands kaum eine Stelle finden, die 
einen Abbruch durchführt, weil "Lebensschützer*innen" Ärzt*innen 
bedrohen;
- die in vielen Krankenhäusern abgewiesen werden, auch wenn ein 
Abbruch medizinisch notwendig wäre?

Da der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich unter Strafe steht, steht er nicht verpflichtend in den Curricula der ärztlichen Ausbildung. Die jüngere Generation Ärzt*innen besitzt daher häufig gar nicht mehr die Fähigkeit, einen Abbruch durchzuführen.

Die DGVT fordert 
- den Bundestag dazu auf, den § 219a StGB ersatzlos zu streichen;
- den Bundesgesundheitsminister dazu auf, die geplante Studie über 
die Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen nicht durchzuführen, da sie 
mehr die restriktiven Rahmenbedingungen abbilden würde, als die 
Forschungsfrage zu erhellen; 
- die Bundesländer dazu auf, für eine umfassende Versorgung mit 
Abbruchmöglichkeiten zu sorgen, zu der die Bundesländer verpflichtet 
sind;
- die Politik und die für die ärztliche Weiterbildung zuständigen 
Gremien der Ärztekammern dazu auf, Schwangerschaftsabbrüche in die 
Curricula aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass zu dieser Thematik 
gut ausgebildetes Personal in ausreichendem Maße vorgehalten werden 
kann, um die Versorgung zu sichern;
- uns alle auf, wieder für ein liberaleres gesellschaftliches Klima 
zu sorgen, in dem Frauen sich ohne Druck und Verunglimpfung frei für 
oder gegen eine Schwangerschaft entscheiden können.
Wolfgang Schreck
Vorstand der DGVT
Ute Sonntag
DGVT-Fachgruppe Frauen in der psychosozialen Versorgung

Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e. V. ist ein psychosozialer, psychotherapeutischer und gesund-heitspolitischer Fachverband mit über 9000 Mitgliedern.

Zentrale Ziele der DGVT sind die Verbesserung der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung und die Weiter-entwicklung der Verhaltenstherapie und -modifikation in Forschung, Lehre und Praxis.

Pressekontakt:

deubert@dgvt.de

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