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Corona-Verordnungen verpflichten Ladenbesitzer zur Einführung der Maskenpflicht

Berlin (ots)

Regierungen dürfen den Bürgern angeblich keinen Mund-Nasen-Schutz in Geschäften vorschreiben. In einem Beitrag auf Facebook heißt es dazu: "Jeder Ladenbesitzer, kann diesen Schwachsinn, in seinem 'Reich' selbst entscheiden." Begründet wird das mit dem Hausrecht des Eigentümers (http://archive.vn/MFecy).

BEWERTUNG: Die Coronavirus-Verordnungen der Länder, die auf Basis des Infektionsschutzgesetzes eine Maskenpflicht im Einzelhandel vorschreiben, sind verbindlich. Das Hausrecht eines Ladenbesitzers steht nicht über diesem Gesetz.

FAKTEN: Alle 16 Bundesländer haben eine Maskenpflicht im Einzelhandel verordnet (http://dpaq.de/wfpnu). Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz (http://dpaq.de/CA7yt). Es gestattet den Behörden, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Gefahr durch übertragbare Krankheiten abwenden können.

"Der Gesetzgeber hat eindeutig geregelt, dass Kunden im Einzelhandel einen Mund-Nasenschutz tragen müssen", teilt Peter Schröder, Rechtsexperte des Handelsverbands Deutschland (HDE), auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. "Die Regelungen sind wirksam und damit einzuhalten." Ende April hatte der HDE bereits mitgeteilt, dass allerdings die Polizei die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren müsse, da es sich um eine hoheitliche Aufgabe handele (http://dpaq.de/mexbH).

Die Zulässigkeit der Maskenpflicht haben Gerichte in Niedersachsen und Bayern bestätigt. Anfang Mai wiesen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (http://dpaq.de/zkOsA) und das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (http://dpaq.de/7ttp7) Anträge ab, welche die Vorschrift aufheben lassen wollten. In beiden Fällen werteten die Richter den Nutzen des Mund-Nasen-Schutzes höher als die befristete Einschränkung der Freiheitsgrundrechte durch die Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr.

Wird die Maskenpflicht nicht eingehalten, drohen Bußgelder. Wer sie zahlen muss und wie hoch sie ausfallen, legen die Bundesländer fest. In Thüringen müssen Supermarktkunden ohne Maske 50 Euro Bußgeld zahlen (http://dpaq.de/DfoiQ). In Hamburg dagegen drohen den Ladenbesitzern, die Kunden ohne Maske einlassen, Bußgelder zwischen 500 und 1000 Euro (http://dpaq.de/9pCrT).

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Links:

Facebook-Beitrag mit der Behauptung (24. April 2020): https://www.facebook.com/photo.php?fbid=2927889773923269&set=a.293878290657777&type=3&theater (archiviert: http://archive.vn/MFecy)

Übersicht des Handelsverbands Deutschland (HDE) über die Länderverordnungen: https://einzelhandel.de/themeninhalte/coronavirus-menue/12610-allgemeinverfuegungen-der-laender-zu-infektionsschuetzenden-massnahmen (archiviert: http://dpaq.de/nC8Pr)

Infektionsschutzgesetz (27. März 2020): https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html (archiciert: http://dpaq.de/bpZQN)

Mitteilung des HDE über Kontrolle der Maskenpflicht (28. April 2020): https://einzelhandel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=12675 (archiviert: http://dpaq.de/Hzwt3)

Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Maskenpflicht (7. Mai 2020): https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pressemitteilung_maskenpflicht__3.baylfsmv_.pdf (archiviert: http://dpaq.de/P6Pha)

Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Maskenpflicht (5. Mai 2020): https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/keine-ausservollzugsetzung-der-maskenpflicht-beim-einkauf-und-im-opnv-188070.html (archiviert: http://dpaq.de/Fvy2k)

Corona-Verordnung Thüringen (13. Mai 2020): https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung#c686 (archiviert: http://archive.vn/eXziU)

Bußgeldkatalog zur Corona-Verordnung Thüringen (13. Mai 2020): https://corona.thueringen.de/behoerden/bussgeldkatalog(archiviert: http://dpaq.de/UGMEz)

Corona-Verordnung Hamburg (18. Mai 2020): https://www.hamburg.de/verordnung/ (archiviert: http://dpaq.de/1XwTZ)

Bußgeldkatalog zur Corona-Verordnung Hamburg: https://www.hamburg.de/bussgeldkatalog/ (archiviert: http://dpaq.de/qL7Ay)

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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

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