Rechtsgutachten: Kostenabwälzung für alternative Endlagersuche auf Kernkraftwerksbetreiber verfassungswidrig
Berlin (ots)
Die Kosten für eine alternative Endlagersuche pauschal auf die Betreiber der Kernkraftwerke abzuwälzen ist grundsätzlich verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt in seinem Rechtsgutachten vom März 2012.
Bereits im vergangenen Jahr, als es erste Überlegungen der Politik in Richtung einer neuen Endlagersuche gab, hat Arndt in einem Rechtsgutachten die verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen Alternativensuche aufgezeigt. Arndt legt überzeugend dar, dass Gorleben zunächst zu Ende erkundet werden muss, bevor die Ablieferungspflichtigen, also im Wesentlichen die Energieversorgungsunternehmen, zur Übernahme der Kosten für die Erkundung weiterer Standorte herangezogen werden können. Wenn der Gesetzgeber eine Alternativensuche beginne, bevor ein Urteil über die Nichteignung von Gorleben feststehe, sei diese Suche vom Steuerzahler zu finanzieren.
Laut Arndt tauge das Verursacherprinzip nicht dazu, dem Gesetzgeber zu erlauben, das Instrumentarium nicht-steuerlicher Finanzierungsmöglichkeiten beliebig zu erweitern. Daneben stünden das Kontinuitätsgebot und der Vertrauensschutz einer Erhebung von zusätzlichen Standortauswahlkosten entgegen.
Insbesondere stehe der Gesetzgeber bei der Suche nach dem bestmöglichen Endlager stets vor dem Dilemma, dass jede Alternativensuche "die Tür ins Uferlose" eröffne. Allenfalls für den Fall, dass der Staat die für Gorleben geleisteten Vorauszahlungen verzinst zurückerstatte, sei eine Heranziehung der Ablieferungspflichtigen für Kosten einer neuen Standortauswahl grundsätzlich denkbar - dies aber auch nicht unbegrenzt, sondern nur unter sorgfältiger Beachtung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbots.
Hintergrund:
Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt ist ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Mannheim. Von 2001 bis 2012 war Arndt Rektor der Universität Mannheim.
Nach dem parteiübergreifenden Willen der Politik soll nun unter Einbeziehung einer Enquete-Kommission die Suche nach dem bestmöglichen Standort für ein Endlager von wärmeentwickelnden Abfällen eröffnet werden. Die Kosten für diesen Suchprozess sollen von den Ablieferungspflichtigen getragen werden. Bereits die Kosten für die bisherige Erkundung von Gorleben belaufen sich auf rund 1,6 Milliarden Euro, so dass der Umfang dieser neuen Kosten deutlich wird.
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