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Neues Atomgesetz sichert Betrieb der deutschen Kernkraftwerke auf lange Zeit

Bonn (ots)

Am 27. April 2002 wird die AtG-Novelle in Kraft
treten. Damit wird die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und
den Energieversorgungsunternehmen vom Juni 2001 gesetzlich verankert.
Die Novellierung des Atomgesetzes schafft Rechtssicherheit für die
Umsetzung der Vereinbarung und gibt den Unternehmen damit
Planungssicherheit vor dem Hintergrund langfristig kalkulierbarer
Rahmenbedingungen.
Die Novellierung des Atomgesetzes ist politisch motiviert. Der
Gesetzgeber hat keine neuen Risiken oder Begründungen angeführt,
sondern lediglich eine politische Neubewertung vorgenommen. Auch in
der Vereinbarung mit der Bundesregierung wird der international hohe
Sicherheitsstandard deutscher Kernkraftwerke anerkannt. Die
Unternehmen akzeptieren dessen ungeachtet das Primat der Politik. Sie
haben aber immer darauf hingewiesen, dass sie sowohl das Verbot des
Neubaus als auch die Befristung des Betriebes der Kernkraftwerke für
volkswirtschaftlich, energiewirtschaftlich und klimapolitisch falsch
halten.
Auch nach In-Kraft-Treten des neuen Atomgesetzes sind nicht nur
die Unternehmen, sondern auch die Bundesregierung gefordert, fest zu
Geist und Inhalt der Vereinbarung zu stehen. Dazu gehört nach
Auffassung des Deutschen Atomforums insbesondere, dass die
Bundesregierung entsprechend ihrer Zusage den politisch ungestörten
Betrieb der Kernkraftwerke während der verbleibenden Restlaufzeit
sicherstellt.
Dieter H. Marx
Tel.: 0228 507-215
www.kernenergie.de

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