Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
VW-Dieselskandal: OLG Celle will Dieselgate 2.0 aufklären
Mönchengladbach (ots)
Nur weil es bislang keinen verpflichtenden Rückruf gibt, heißt dies nicht, dass der Motor EA288 nicht vom Dieselskandal betroffen ist. Der EA288 steht für Dieselgate 2.0 und findet sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Jetzt will das Oberlandesgericht Celle aufklären, ob die Volkswagen AG dem Kraftfahrt-Bundesamt alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, um zu prüfen, ob die Software zur Steuerung der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Sollte dies der Fall sein, hätte dies weitreichende Auswirkungen auf sämtliche Dieselskandalverfahren im Dieselgate 2.0 betreffend den Motorentyp EA288 der Euro 6-Abgasnorm.
Dieselgate 2.0 ist der Name für den Skandal um die Dieselmotoren des Typs EA288 der Volkswagen AG. Der Nachfolgermotor des EA189, der im September 2015 Dieselgate 1.0 ausgelöst hat, sollte extrem sauber sein und ohne illegale Abschalteinrichtungen auskommen. Das hat sich nicht bewahrheitet: Auch beim EA288 gibt es nicht nur den Verdacht, sondern inzwischen auch stichhaltige Nachweise, dass unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung verwendet wurden. Das geht aus VW-internen Dokumenten vor, die dem Landgericht Regensburg vorlagen und detailliert beschreiben, wie Volkswagen versucht, die Abgaswerte auch beim Motor EA288 zu manipulieren.
"Das bedeutet, dass auch Käufer moderner Fahrzeuge einen schweren wirtschaftlichen Schaden erleiden. Ihre Autos sind aufgrund der manipulierten Motoren viel weniger wert - und das, obwohl sie extra ein sehr neues Modell erworben haben, um die Vorteile des Diesels langfristig in Anspruch nehmen zu können", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.
Unter anderem hat das Landgericht Regensburg die Zykluserkennung beim EA288 als sittenwidrige Schädigung gewertet (Urteil vom 06.02.2020, Az.: 73 O 1181/19). Dem Kläger wurde für seinen VW Golf 7 ein Schadenersatz von 9.149 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. Dabei wurde eine Nutzungsentschädigung in Abzug gebracht. Durch die Zykluserkennung erkennt ein Fahrzeug, wenn es einen bestimmten Fahrzyklus auf einem Rollenprüfstand abfährt und die Motorsteuerung auf ein entsprechend schadstoffarmes Kennfeld umschaltet. Dadurch werden die Abgasrichtlinien der EU zwar in einer Prüfungssituation erreicht, aber nicht auf der Straße.
Interessant ist, dass zwar für den VW Golf 7 mit dem Dieselmotor EA288 unter dem Code 23X4 ein freiwilliger Rückruf von VW läuft. Dabei soll durch ein Update der Motorsteuerung ein erhöhter Emissionsausstoß verhindert werden. Einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gibt es bislang allerdings nicht für Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA288. "Das will das Oberlandesgericht Celle jetzt klären. Denn nur weil es bislang keinen verpflichtenden Rückruf gibt, heißt dies nicht, dass der EA288 nicht vom Dieselskandal betroffen ist. Der EA288 steht für Dieselgate 2.0 und findet sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Motoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Daher befassen sich aktuell zahlreiche Landgerichte mit entsprechenden Prozessen", betont Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Jetzt will das Oberlandesgericht Celle prüfen, ob VW dem KBA alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, um zu prüfen, ob die Software zur Steuerung der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Dazu hat es am 14. Juli 2020 einen entsprechenden Beweisbeschluss erlassen (Az.: 7 U 532/18). Es geht dabei um die Klage eines Verbrauchers, der einen VW Tiguan 2.0 TDI mit dem Motor EA288 gekauft hat und nun Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung geltend macht. Nach Ansicht des Klägers sei das KBA von VW getäuscht worden und habe nur deshalb die Typengenehmigung erteilt. Das OLG Celle will nun aufklären, ob dem KBA gegenüber das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschleiert wurde, sodass diese nicht erkannt werden konnte. Weiter soll geklärt werden, ob eine Abschalteinrichtung verbaut ist, die anhand von Lenkwinkel, Temperatur oder Zeit erkennt, ob sich das Fahrzeug im sogenannten Prüfmodus befindet. Damit werden auf der Prüfstand die Abgaswerte eingehalten, während dies im regulären Straßenbetrieb nicht der Fall ist.
Daher ist es wichtig laut Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung: "Kommt das Oberlandesgericht Celle zu dem Ergebnis, dass der EA288 wirklich mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist, hätte dies weitreichende Auswirkungen auf sämtliche Dieselskandalverfahren. Die Volkswagen AG kann sich dann nicht mehr darauf berufen, dass der EA288 sauber sei. Ebenso sollten Eigentümer sich nicht auf das Aufspielen von Updates einlassen. Schon beim Vorgängermotor vom Typ EA189 sollten die erhöhten Abgaswerte dadurch eingedämmt werden. Aber schon dabei kam es nach dem Aufspielen der Updates zu neuen Mängeln, beispielsweise einem erhöhten Spritverbrauch. Wir gehen derzeit davon aus, dass dies beim EA288 gleichermaßen auftreten wird. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer führt also über die Gerichte!"
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich
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