elumeo SE: Rechtsanwalt Roderich Schaetze erleidet klare Niederlage vor Landgericht Berlin
Urteil: Mandantin verstieß "grob fahrlässig" gegen Meldepflicht
Berlin (ots)
Rechtsanwalt Schaetze gibt BAFin Meldungen auf seiner Website als besonderes Kompetenzfeld an
Das Landgericht Berlin hat in einem Rechtsstreit gegen die Ottoman Strategy Holdings SA entschieden, die vom Rechtsanwalt Roderich Schaetze vertreten wurde. Eine zentrale Rolle im Prozess spielte die Meldepflicht nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Der Anwalt aus München gibt auf seiner Homepage unter anderem an, auf das gesetzliche Meldewesen bei börsennotierten Kapitalgesellschaften spezialisiert zu sein, "insbesondere Meldungen zur nationalen und europäischen Bankenaufsicht (Bundesbank, BAFin, EBA)". Dementsprechend gut hätte seine Mandantin beraten sein sollen. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung jedoch außerordentlich klar fest, dass seine Mandantin gegen die Meldepflicht "zumindest grob fahrlässig" verstoßen habe, und wies die Klage ab.
Die Holding, eine Gesellschafterin der elumeo SE, hatte geklagt, da ihr die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Dezember 2018 versagt worden war. Im Zentrum der Auseinandersetzung standen die dort getätigten Beschlüsse. Die Ottoman Strategy Holdings und ihr Anwalt vertraten die Ansicht, dass diese "nichtig, zumindest aber anfechtbar" seien. Das Landgericht sah dies gänzlich anders und wies die Klage ab.
Die elumeo SE ist ein Unternehmen, das hochwertigen Edelsteinschmuck - überwiegend aus Indien und Thailand - vertreibt. Die Gründungsaktionäre der Firma - darunter die klagende Gesellschafterin - hatten im Jahr 2015 eine Stimmrechtsvereinbarung getroffen. Die Mitglieder dieses Stimmrechtspools hielten im Herbst 2018 einen Anteil von 60,91 Prozent der Stimmrechte der elumeo SE. Als die Ottoman Strategy Holdings auf Grund einer von ihr erklärten Kündigung aus dem Stimmrechtspool ausschied, verringerte sich dieser auf 34,68 Prozent. Damit war die 50%-Schwelle nach § 33 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) tangiert.
Die Ottoman Strategy Holding SA war nach Ansicht des Landgerichts somit verpflichtet, innerhalb von vier Handelstagen nach Wirksamwerden ihres Ausscheidens aus dem Stimmbindungsvertrag eine Mitteilung nach § 33 WpHG zu veröffentlichen. Dies geschah nicht. Die fristlosen Kündigungen waren am 2. Dezember 2018 erklärt und den Empfängern zugestellt worden. Somit hätte die Mitteilung am 6. Dezember erfolgen müssen. Die Ottoman Strategy Holdings S.A. kam dieser Pflicht aber erst am 12. Dezember nach.
Über die UV Interactive Services GmbH:
Die UV Interactive Services GmbH ist über ihre Tochtergesellschaft Blackflint Ltd. größte Einzelaktionärin der elumeo SE.
Die elumeo Gruppe mit Sitz in Berlin ist das führende europäische Unternehmen im elektronischen Vertrieb von hochwertigem, überwiegend in Indien und Thailand produziertem Edelsteinschmuck. Über eine Vielzahl von elektronischen Vertriebskanälen (TV, Online, App, Smart TV) bietet das börsennotierte Unternehmen seinen Kunden vor allem farbigen Edelsteinschmuck zu sehr günstigen Preisen an. Der Verkauf erfolgt als Direct-to-consumer-Pionier direkt an den Endkunden. Hierzu betreibt die elumeo Gruppe Homeshopping-Fernsehsender in Deutschland und Italien sowie Webshops in Deutschland, Großbritannien, Italien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien, Belgien und den USA.
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