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EU-Whistleblower-Richtlinie tritt am 18. Dezember in Kraft

Berlin (ots)

Am 18. Dezember 2021 tritt die Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union (2019/1937/EU) in Kraft. Damit werden Unternehmen verpflichtet, Hinweisgebersysteme zur Verfügung zu stellen, damit sich Whistleblower an das Unternehmen wenden können, um auf etwaige Missstände aufmerksam zu machen.

Die Europäische Union hat die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, die Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen und dabei von den Gestaltungsspielräumen Gebrauch zu machen. Ein erster Gesetzentwurf war im Frühjahr 2021 am Widerstand der Union gescheitert, denen der Schutz von Whistleblowern offenbar zu weit ging. Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampel-Parteien darauf geeinigt, dass Whistleblower nicht nur bei der Aufdeckung von Unionsrechtsverstößen geschützt sein sollen, sondern auch, wenn sie dazu beitragen, Missstände aufzudecken, deren Aufklärung im besonderen öffentlichen Interesse ist. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird wohl im ersten Quartal 2022 verabschiedet. Für juristische Personen des öffentlichen Sektors - wie etwa Behörden oder kommunale Verwaltungen - gilt die Richtlinie bereits jetzt im Wege der zwingenden Direktwirkung.

Whistleblower-Richtlinie: Unternehmen können externe Meldekanäle einrichten

Die Whistleblower-Richtlinie der EU schlägt unter anderem die Einführung von externen Meldekanälen vor - digitale Plattformen, über die Whistleblower sicher und anonym Hinweise zu Missständen abgeben können. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet bereits seit Sommer 2021 mit dem Portal " WhistlePort" eine vollständige Lösung zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie an. Neben einer Benutzeroberfläche für den Hinweisgeber verfügt sie über eine weitere Benutzeroberfläche für die Verwaltung der Meldungen. Daneben beinhaltet das System ein Fristenkontroll-Tool, um einen Überblick über die von der Whistleblower-Richtlinie aufgestellten regulatorischen Anforderung zu haben. Der jeweilige Sachbearbeiter kann mit dem auch anonym kommunizierenden Hinweisgeber in den Dialog treten.

"WhistlePort" läuft auf besonders geschützten Servern, die in Deutschland betrieben werden, und ist vollständig richtlinienkonform. Die Plattform ist schnell implementiert, da lediglich auf Webseiten eine entsprechende Verlinkung auf die Plattform eingefügt werden muss. Die für die Entgegennahme der Meldungen zuständigen Personen werden von Compliance-Rechtsanwälten der Kanzlei VON RUEDEN besonders geschult.

Auch kleine und mittlere Unternehmen erkennen die Bedeutung von Compliance

Compliance, die Einhaltung und Überwachung regelkonformen Verhaltens, wird zu einem immer wichtigeren Teil der Unternehmensführung. Auch kleine und mittelständische Unternehmen erkennen die Pflicht, ein Hinweisgebersystem einzuführen, als Chance, eine Compliance-Strategie zu entwickeln und zu etablieren. Sie verfügen jedoch meist nicht über die notwendigen personellen Ressourcen, um eine eigene Compliance-Abteilung zu halten, weswegen es sich lohnt, auswertigen Sachverstand einzuholen und zu binden.

Daher bietet die Kanzlei VON RUEDEN zudem an, eingehende Meldungen von erfahrenen Compliance-Rechtsanwälten entgegenzunehmen und zu bewerten. Sie sind ausschließlich der Geschäftsführung gegenüber berichtspflichtig und geben bereits früh eine erste Risikoeinschätzung ab. Für den Fall, dass tatsächlich Risiken bestehen sollten, klären die dann als Ombudspersonen eingesetzten Rechtsanwälte den Sachverhalt auf, berichten der Geschäftsführung und geben gegebenenfalls Handlungsempfehlungen ab. "Damit bieten wir nicht nur ein Hinweisgebersystem an, sondern verbinden diese Plattform als Fullservice mit dem Vorteil erfahrener Compliance-Rechtsanwälte", sagt Rechtsanwalt Johannes von Rüden, Partner der Kanzlei VON RUEDEN.

"WhistlePort" startet mit bundesweit vertretener Dienstleistungsgruppe als Partner

Zum 18. Dezember 2021 startet die Plattform "WhistlePort" mit Dutzenden angeschlossenen Unternehmen, die bereits jetzt ein Hinweisgebersystem bereithalten. Eines davon ist die bundesweit vertretene ASK Dienstleistungsgruppe. "Unsere Mitarbeiter und Kunden können sich darauf verlassen, dass in unserer Gruppe kein Millimeter Raum für unethisches oder gar rechtswidriges Verhalten ist. Hinweise darauf gehen wir ernsthaft nach und ziehen notfalls die notwendigen Konsequenzen", sagt Oliver Pauly, Geschäftsführer der ASK Gruppe.

Die Kanzlei VON RUEDEN wurde 2010 in Berlin gegründet. Sie führt überwiegend gerichtliche Verfahren im Bereich größerer Wirtschaftsskandale - zuletzt im Dieselskandal und klärte diesen federführend im Interesse von Verbrauchern auf.

Pressekontakt:

VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030/200 590 770
info@rueden.de
https://www.rueden.de/
https://www.whistleport.de/

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