Fiat-Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal: Landgericht bewertet Zeitschaltuhr im Dieselmotor als illegale Abschalteinrichtung
Berlin (ots)
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat das insgesamt zweite Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal gefällt, bei dem es sich nicht um ein Versäumnisurteil handelt. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN konnte das verbraucherfreundliche Urteil für den Besitzer eines Knaus-Wohnmobils mit Fiat Ducato-Motor erreichen (Urteil vom 14. April 2022, Az. 4 O 315/21). Das Landgericht bewertet darin die Zeitschaltuhr zur Manipulation der Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilt die FCA Italy S.p.A. mit Sitz im italienischen Turin zu einer Schadensersatzzahlung. Der Motorhersteller muss dem Kläger 42.964,84 Euro zuzüglich Zinsen zahlen und das manipulierte Wohnmobil zurücknehmen. Der Verbraucher hatte das Reisemobil als Neufahrzeug für 50.199 Euro erworben.
Das Basisfahrzeug des Knaus-Wohnmobils war ein Fiat Ducato mit dem Dieselmotor Fi1 der EU-Abgasnorm 6. Die italienische Zulassungsbehörde hatte für dieses Modell eine Typgenehmigung erteilt, doch in der Motorsteuerung war eine Abschalteinrichtung enthalten. Diese schaltete die Reinigung der Abgase nach rund 22 Minuten nahezu gänzlich ab. Dadurch filterte das Dieselfahrzeug die entstandenen Stickoxide nur während der rund 20-minütigen Prüfung der Zulassungsbehörde in ausreichendem Umfang. Nach 22 Minuten - und damit die meiste Zeit der Fahrzeugnutzung - wurden die umwelt- und gesundheitsschädlichen Stickoxide ungefiltert freigesetzt.
Das Landgericht Dessau-Roßlau sieht darin ganz klar eine unzulässige Abschalteinrichtung, die "in objektiver und subjektiver Hinsicht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB" darstellt, heißt es im Urteil. Das Gericht ist zudem davon überzeugt, dass sich eine solche Abschalteinrichtung nicht nur im Wohnmobil des Klägers finden lässt, sondern auch in einer Vielzahl weiterer Fahrzeuge der FCA Italy S.p.A. "Andere Gründe, als die größtmögliche Profitmaximierung, sind hierfür nicht ersichtlich." Den Umweltschutz und die Risiken des Käufers, ein nicht gesetzkonformes Fahrzeug zu nutzen, habe der italienische Fahrzeughersteller der Profitmaximierung untergeordnet, so das Landgericht. "Schon aus der Funktionsweise der Zeitschaltuhr wird deutlich, dass diese einzig und allein dafür geschaffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen." Die FCA Italy S.p.A. bestritt im Rahmen des Verfahrens nicht, im Dieselmotor Fi1 eine illegale Abschalteinrichtung verbaut zu haben. Sie vertrat lediglich die rechtliche Ansicht, dass es sich bei der Zeitschaltuhr nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele.
"Das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau gibt geschädigten Wohnmobil-Besitzern neuen Rückenwind. Die Aussichten auf eine Entschädigung haben sich jetzt deutlich verbessert. Das liegt auch daran, dass die FCA Italy S.p.A. die Zeitschaltuhr in der Motorsteuerung gar nicht bestreitet", erklärt Rechtsanwalt Friedemann Höppner, der bei der Kanzlei VON RUEDEN das Verfahren federführend betreute.
Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt Verbraucher im Abgasskandal gegen deutsche und internationale Fahrzeughersteller. In einer kostenlosen Erstberatung prüft sie, ob ein Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und welche Erstattungsansprüche bestehen. Insgesamt berät und vertritt VON RUEDEN bundesweit mehr als 14.000 Mandanten im Dieselskandal.
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