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DMB fordert: Benachteiligung selbstständiger Frauen beim Mutterschutz und Elterngeld muss aufhören

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DMB fordert: Benachteiligung selbstständiger Frauen beim Mutterschutz und Elterngeld muss aufhören

Düsseldorf, 07.03.2024

Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) fordert die Bundesregierung dazu auf, selbstständige Frauen beim Mutterschutz und Elterngeld deutlich konsequenter als bisher zu unterstützen. Das Familienministerium muss die bereits 2022 angekündigte Reform der „Gleichbehandlung zwischen Selbstständigen und Angestellten“ endlich umsetzen.

Die Anzahl der Selbstständigen nimmt in Deutschland laut Statistischem Bundesamt seit 2011 kontinuierlich ab. Sie liegt aktuell bei 3,9 Millionen Menschen. Besonders alarmierend ist der geringe Anteil von Frauen unter den Selbstständigen: Nur 23 Prozent der Selbstständigen, die Mitarbeitende beschäftigen, und 33 Prozent der Solo-Selbstständigen sind weiblich. Vor allem bei Neugründungen und Betriebsnachfolgen wird der Mangel an Unternehmerinnen deutlich.

„Die Entscheidung zwischen Selbstständigkeit und dem Wunsch nach Kindern darf sich in Deutschland nicht stellen. In der Realität führt sie aber leider für viele Frauen zu einer Zerreißprobe", sagt Benjamin Schöfer, Fachreferent für den Bereich Finanzen beim DMB: "Es ist höchste Zeit, die Benachteiligung selbstständiger Frauen beim Mutterschutz und Elterngeld im Vergleich zu angestellten Frauen zu beenden.“

Der DMB unterstützt die Forderungen nach umfassenden Maßnahmen, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden müssen, um die Situation selbstständiger Frauen zu verbessern. Dazu gehören insbesondere:

  • Mutterschutz: Selbstständige müssen den gleichen gesetzlichen Beistand wie abhängig Beschäftigte genießen, einschließlich voll bezahltem Mutterschutz, damit existenzielle Bedrohungen verhindert werden können.
  • Elterngeld: Es braucht eine Reform des Elterngeldes, die die besondere Situation selbstständiger Eltern berücksichtigt. Schwangerschaftsbedingte finanzielle Einbußen müssen abzugsfrei hinzuverdient werden können.
  • Betriebliche Absicherung: Schwangere abhängig Beschäftigte erhalten Ausgleichszahlungen, wenn ein sogenanntes Beschäftigungsverbot ärztlich verordnet wurde. Die Absicherung muss auf selbstständige Frauen ausgeweitet werden, sofern diese aus medizinischen Gründen ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

„Der politische Wille ist parteiübergreifend vorhanden und Bundesfamilienministerin Lisa Paus hatte bereits Ende 2022 eine Reform angekündigt, aber diese noch nicht geliefert. Jetzt muss die Bundesregierung endlich konkrete Maßnahmen folgen lassen. Die EU-Richtlinie zur Gleichstellung selbstständiger Männer und Frauen wird in Deutschland immer noch nicht vollständig umgesetzt”, sagt Schöfer.

Über den DMB

Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) e.V. ist der Bundesverband für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Der DMB wurde 1982 gegründet und sitzt in Düsseldorf. Unter dem Leitspruch "Wir machen uns für kleine und mittelständische Unternehmen stark!" vertritt der DMB die Interessen seiner rund 27.000 Mitgliedsunternehmen mit über 650.000 Beschäftigten. Damit gehört der DMB mit seinem exzellenten Netzwerk in Wirtschaft und Politik zu den größten unabhängigen Interessen- und Wirtschaftsverbänden in Deutschland. Der Verband ist politisches Sprachrohr und Dienstleister zugleich, unabhängig und leistungsstark. Spezielle Themenkompetenz zeichnet den DMB in den Bereichen Digitalisierung, Nachfolge, Finanzen, Internationalisierung, Energiewende und Arbeit & Bildung aus. Als dienstleistungsstarker Verband bietet der DMB seinen Mitgliedsunternehmen zudem eine Vielzahl an Mehrwertleistungen. Weitere Informationen finden Sie unter www.mittelstandsbund.de.

Ihre Fragen beantworte ich gerne.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Flaig
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.
Telefon: +49 (211) 200525-32 
maximilian.flaig@mittelstandsbund.de

www.mittelstandsbund.de - www.mittelstandswirtschaft.de

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