Fachverband Kartonverpackung für flüssige Nahrungsmittel e.V.
Getränkekarton: Klage gegen Pfand
Bundesregierung stuft
Getränkekarton als "ökologisch vorteilhaft" ein
Wiesbaden (ots)
Ein Pfand auf Getränkekartons wollen die Hersteller mit einer Klage verhindern. Unmittelbar nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin erklärte der Geschäftsführer des Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V. (FKN), Dr. Wilhelm Wallmann: "Der Getränkekarton ist von der Bundesregierung als "ökologisch vorteilhafte" Verpackung anerkannt worden, gleichwohl soll er mit einem Pfand belegt werden. Das ist für uns nicht akzeptabel."
Nach Auffassung des Verbandes verletze ein Pfand auf Mineralwasserkartons unter anderem den Gleichheitsgrundsatz. Begründung: Bei der letzten Novelle der Verpackungsverordnung wurde der Milchschlauchbeutel, der nach einer Ökobilanz des Umweltbundesamtes (UBA) als "ökologisch vorteilhaft" qualifiziert wurde, von der Pfandpflicht ausdrücklich ausgenommen. Seit August 2000 liege eine weitere Ökobilanz des UBA vor, die auch den Getränkekarton in allen Getränkebereichen als "ökologisch vorteilhaft" bewerte. "Das kam nicht von ungefähr", macht Wallmann deutlich, "unsere Branche hat in den letzten zehn Jahren viel investiert, um Produktionsprozesse und Recyclingverfahren zu optimieren". Alleine im letzten Jahr seien 131.000 Tonnen Getränkekartons zu unterschiedlichen Papier- und Kartonqualitäten recycelt worden. Das entsprach einer Recyclingquote von über 65%.
Der Versuch des Bundesumweltministers, die Verpackungsverordnung zu ändern und alle "ökologisch nachteiligen" Getränkeverpackungen zu bepfanden, scheiterte im Juli vergangenen Jahres am Widerstand der Mehrheit des Bundesrates. Die bestehende Verordnung bleibt damit in Kraft. Noch in diesem Jahr könnten alle Einwegverpackungen für Bier und Mineralwasser mit einem Pfand belegt werden.
Der FKN und die Hersteller können aus rechtlichen Gründen nicht selbst klagen. Daher wird die Klage von einem der größten deutschen Getränkeabfüller, der Riha Wesergold GmbH & Co.KG, Rinteln, eingereicht.
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