Verbrauchertipp für Lebensversicherungen: Mit Stichtag 31. Dezember auf Nummer sicher gehen
Möglichkeit zum Sonderausgabenabzug nur bis Ende 2004
Kassel, 14. Dezember 2004 Es hat sich herumgesprochen, dass bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht eine steuerfreie Auszahlung nur noch erfolgt, wenn der Vertrag bis Ende dieses Jahres abgeschlossen ist. Ob die Police ebenso 2004 ausgestellt sein muss oder eine im Jahr 2004 datierte Annahmeerklärung ausreicht, wird von den Versicherern unterschiedlich interpretiert. Unstrittig ist der 1. März 2005 als letztmöglicher Versicherungsbeginn und die Zahlung des Einlösungsbeitrages bis spätestens drei Monate nach dem Versicherungsbeginn, sagt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Da einige Versicherer in den nächsten Tagen eine Annahmefrist für den Antragseingang gesetzt haben, sei Eile geboten. Alle Verbraucher, in deren privates Finanzplanungskonzept eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht passt, sollten in dieser Woche handeln, rät Sczepan. Wenn Prämienzahlungen noch für das Jahr 2004 als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden sollen, ist der letztmögliche Versicherungsbeginn der 1. Dezember 2004. Zudem muss die erste Prämie bis zum 31. Dezember entrichtet worden sein. Die Möglichkeit des Sonderausgabenabzuges ist besonders für Selbstständige interessant.
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ots-Originaltext: Plansecur
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