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Plansecur: Betriebliche Altersversorgung bleibt über das Jahr 2009 hinaus attraktiv Mit Infografik unter www.plansecur.de - Mit Infografik unter www.plansecur.de

Kassel (ots)

6. Februar 2007 - Die betriebliche Altersversorgung
(bAV) bleibt als ein Baustein der Vorsorge auch dann attraktiv, wenn 
die Befreiung der Versicherungsbeiträge von den 
Sozialversicherungsabgaben von 2009 an wegfallen sollte. Dafür 
spricht nach Auffassung der Finanzberatungsgesellschaft Plansecur 
(Kassel) unter anderem, dass die Beiträge für die bAV auf jeden Fall 
steuerfrei bleiben und die Leistungen erst im Alter versteuert werden
müssen - dann, wenn die meisten Verbraucher einen niedrigeren 
Steuersatz als im Erwerbsleben haben.
Die bAV ist besonders vorteilhaft, wenn der Arbeitgeber die bAV 
seiner Mitarbeiter bezuschusst. Zudem schließt der Arbeitgeber mit 
den bAV-Anbietern Gruppenverträge ab, bei denen der Arbeitnehmer gute
Konditionen erhält. Im Jahr 2005 wurden außerdem die Bedingungen zur 
Mitnahme einer bAV bei einem Arbeitgeberwechsel verbessert.
Ein Rechenbeispiel* macht die Vorteile einer bAV durch 
Entgeltumwandlung deutlich: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem 
Jahresbruttogehalt von 50.000 Euro verzichet für das Jahr 2007 auf 
1.000 Euro Bruttogehalt und zahlt diese direkt in eine 
Direktversicherung. Hätte er diese Summe nicht umgewandelt, hätte er 
allein 435,10 Euro Steuern und 120,50 Euro  
Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Das heißt, dass der Arbeitnehmer
mit einem Nettoaufwand von 444,40 Euro einen Jahresbeitrag von 1.000 
Euro finanziert.
Ob die Beiträge zur bAV von 2009 an überhaupt 
sozialversicherungspflichtig werden, ist zudem auf politischer Ebene 
noch nicht endgültig entschieden. Mit diesem Thema wird sich mit 
Sicherheit noch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen müssen. Auf
jeden Fall kommt man noch 22 Monate in den Genuss der 
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge, wenn man sich im Februar 
2007 entscheidet, einen bAV-Vertrag abzuschließen.
Für Arbeitgeber ist eine Möglichkeit der bAV-Ausgestaltung von 
besonderem Interesse. Wenn der Arbeitgeber statt einer Lohnerhöhung 
eine arbeitgeberfinanzierte bAV zusagt, ist diese auf Dauer steuer- 
und sozialabgabenfrei. Dies ist eine echte Win-Win-Situation für 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer baut einen 
zusätzlichen Baustein für seine Altersvorsorge auf. Für den 
Arbeitgeber bedeutet es, dass er seinen Anteil an den Soziabgaben 
spart, der für ihn zusätzlich zur Lohnerhöhung seines Arbeitnehmers 
hinzugekommen wäre.
* Annahmen: Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: RV = 9,95%,
ALV = 2,1%, KV = 7,6% zzgl. 0,9% Sonderbeitrag, PV = 0,85% + Zuschlag
für Kinderlose von 0,25%
Die Plansecur ist eine bundesweit tätige, konzernunabhängige 
Unternehmensgruppe für systematische Finanzplanung und private 
Finanzvorsorge. Die Plansecur bekennt sich seit ihrem Bestehen zu 
ethischen Grundsätzen. Bundesweit betreuen 280 Berater mehr als 
60.000 Kunden.
Eine Infografik finden Sie unter www.plansecur.de im Presseservice 
der Rubrik "Aktuell/Presse".
Weitere Informationen: Plansecur, Druseltalstr. 150, 34131 Kassel, 
Tel. 0561/9355-0, Fax: 0561/9355-170, E Mail:  service@plansecur.de, 
Web: www.plansecur.de
Pressestelle: Volker Preilowski, Tel. 0561/9355-262,
E Mail:  presse@plansecur.de
Presse-Agentur: Team Andreas Dripke, Tel. 0611/973150,
E Mail:  team@dripke.de

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